Pressemitteilung
PIRATEN rufen Leverkusener Bürger zur Lärmmeldung auf
Anwohner von Bahnstrecken können auf einem Online-Portal der Bahn ihre Probleme mit Lärm melden. Die Beteiligung ist bisher nicht groß. Die Piratenpartei Leverkusen ruft daher alle Leverkusener, die von Bahnlärm betroffen sind, zur Beteiligung auf.
Die Deutsche Bahn hat für Bürger, die unter Verkehrslärm leiden, eine Onlinebefragung[1] eingerichtet. Laut Radio Leverkusen gibt es erst sieben Meldungen aus Leverkusen, unter anderem aus Alkenrath und Opladen[2]. Auf Grundlage der Meldungen will das Eisenbahnbundesamt einen Lärmaktionsplan entwickeln, mit dem die Anwohner in Zukunft entlastet werden können. Die Beteiligung ist noch bis Ende Juni möglich.
Pirat Oliver Ding kommentiert: „Ich selbst bin vom Bahnlärm betroffen, der über die Neue Bahnstadt in die Wohngebiete im Quettinger Westen weht. Es ist teilweise nicht möglich, bei offenem Fenster zu schlafen.“ Die Leverkusener PIRATEN fordern für Betroffene ein Recht auf Ausweisung eines Lärmsanierungsgebiets, in welchem verbindlich Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.[3]
Klarmachen zum Ändern!
[1] https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/ecm-politik/lapeba/de/mapconssurvey/47035
[2] http://radioleverkusen.de/lev/rl/1293617/news/leverkusen
[3] kommunalpolitik/kommunalwahlprogramm-leverkusen/#L%C3%A4rmschutz
Guten Morgen,
wenn die Güterwagen in einem schlechten Zustand sind hilft nur einen Geschwindigkeitsreduzierung, um die Schallquelle zu reduzieren.
Kann diese erzwungen werden?
MfG
Lommel
Laut http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/FahrzeugeBetrieb/Bahnbetrieb/Zug_u_Rangierfahrten/Geschwindigkeit/geschwindigkeit_node.html gilt:
Die Geschwindigkeiten für die einzelnen Verkehre (Güter-, Personennah- sowie Personenfernverkehr) stimmen die Verkehrsunternehmen mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Rahmen der Fahrplanbestellung ab. Im Fahrbetrieb können sich weitere betriebliche Restriktionen ergeben.
Ob es Einflussmöglichkeiten der Kommunen gibt, müsste ich erst recherchieren.Auf Twitter bekam ich eben folgende Antwort:
Nein, das kann nur das Eisenbahnverkehrsunternehmen freiwillig oder die Aufsichtsbehörde (EBA) im Rahmen der geltenden Gesetze.