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Bürgerbeteiligung
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat ein Recht, sich in die Politik einzubringen. Die PIRATEN stehen auch in Leverkusen für eine Politik, bei der jeder mitmachen kann. Die PIRATEN streben an, dass im repräsentativen demokratischen System in NRW direktdemokratische Elemente wie Bürger- oder Volksentscheide vereinfacht und optimiert werden. Die Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, über den Rhythmus der Legislaturperioden hinaus jederzeit über politische Fragen abstimmen zu können. Wir stehen für eine konsequente Umsetzung von Artikel 20 des Grundgesetzes, der besagt, dass die Staatsgewalt „vom Volke in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeht.
Bürgeranregung
Nach § 24 Bürgeranregung der Gemeindeordnung NRW hat jeder Bürger das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden, z.B. über dieses Formular auf der Website der Stadt. Er hat Anspruch darauf, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ihn über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden unterrichtet. Wir geben gerne dabei Hilfestellung und rufen auf: „Beteiligt Euch!“.
Einwohnerantrag
Per Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung NRW können Bürger beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet. Es müssen bis zu 8.000 Unterschriften eingereicht werden. In der Praxis wird diese Möglichkeit kaum genutzt: Aufwand und Nutzen stehen im keinen günstigen Verhältnis, auch im Vergleich zum § 24 Bürgeranregung, zum Bürgerentscheid oder zur Möglichkeit, den direkten Zugang zu den Parteien zu wählen. Die PIRATEN sind dafür, die Unterschriftenhürde auf ein vernünftiges Maß zu senken, um wirksame politische Partizipation zu ermöglichen.
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Außerdem kann jeder Bürger Anfragen nach §§ 4 und 11 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW stellen.
Aktuelle Beiträge zum Thema Bürgerbeteiligung
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