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Bürgereingaben
Es gibt viele Möglichkeiten, sich und seinem Anliegen in Leverkusen Gehör zu verschaffen, ob als Bürgerinitiative, mit einer Social-Media-Kampagne, per Leserbrief in der Zeitung oder sogar einem offiziellen Bürgerbegehren. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass Eure Anregung auch die Köpfe und Herzen derjenigen erreicht, die am Ende darüber (mit)entscheiden. In unserer Demokratie sind dies meist die politischen Gremien.
Ein solches Gremium ist auch der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (aktuell: Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt) des Rates der Stadt Leverkusen. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner Leverkusens kann sich gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW mit seiner Anregung oder Beschwerde an diesen Ausschuss wenden.
Der Ausschuss funktioniert dabei wie eine Schnittstelle zwischen der Bürgerschaft und der Politik. Bürgerinnen und Bürger können im Ausschuss ihr Anliegen schriftlich einreichen und dann in einer Sitzung live vortragen, das mit politischen Vertreterinnen und Vertretern besetzte Gremium) entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Ausschuss selbst keine endgültigen Entscheidungen fällen kann, sondern den Antrag bei einem positiven Votum in den relevanten politischen Fachausschuss weiterleitet.
Ein konkretes Beispiel: Ihr möchtet Euch im Ausschuss für komplett beitragsfreie Kitas einsetzen, dann kann dies der Ausschuss nicht beschließen, aber Euer Anliegen in den zuständigen Ausschuss, in diesem Fall den Jugendhilfeausschuss, verweisen. Er kann Euren Vorschlag aber auch ablehnen, und Ihr müsst dann mit anderen Mitteln für Eure Sache kämpfen.
Wie läuft das konkret ab?
Wie das Verfahren umgesetzt wird, ist in Leverkusen in §6 der Hauptsatzung geregelt. Zu Beginn richtet Ihr eine einfache Mail an sitzungsdienst@stadt.leverkusen.de oder einen Brief an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden (siehe Musterbrief) oder Ihr benutzt das Formular auf der Website der Stadt. Ortsgebundene Anliegen können auch über den Mängelmelder eingetragen werden((Für Probleme bei der Anmeldung am Beteiligungsportal, die für Einträge erforderlich ist, siehe https://twitter.com/PIRATEN_Lev/status/1559535299264389121)). In der Nachricht schildert Ihr Euer Anliegen und einen konkreten Vorschlag, wie Eurem Anliegen genüge getan werden kann.
In der Regel bekommt Ihr dann bald von der Sitzungsdienst eine Antwort über das weitere Vorgehen. Es kann nämlich auch sein, dass Euer Anliegen nicht zulässig ist, etwa wenn es sich auf ein laufendes Gerichtsverfahren bezieht. (Doch davon bitte nicht abschrecken lassen, die allermeisten Anliegen sind zulässig!)
Wenn alles okay ist, werdet Ihr zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen. Erfahrungsgemäß kann dies leider schon mal ein paar Monate dauern, denn in der Zwischenzeit erarbeitet die zuständige Fachverwaltung eine Stellungnahme zu Eurem Anliegen. In unserem Beispiel wäre dies das Jugendamt, vermutlich würden sie schreiben:
Beitragsfreie Kitas, super Idee, aber leider gibt es im klammen städtischen Haushalt dafür kein Geld.
Dann kommt der große Tag, die Sitzung! Meist werden zwischen vier und zehn Anregungen bzw. Beschwerden behandelt, wenn Euer Anliegen an der Reihe ist, habt Ihr zunächst die Gelegenheit in vier Minuten Euer Anliegen noch einmal mündlich vorzustellen. (Eine kurze Überziehung kann durch den Vorsitzenden genehmigt werden, längere Redezeit durch Mehrheitsbeschluss im Ausschuss.) Diese Chance solltet Ihr unbedingt nutzen! Lampenfieber ist natürlich nachvollziehbar, aber unnötig. Der Umgang im Ausschuss ist sehr freundlich, Ihr werdet dazu an einen Platz in der Tischrunde gebeten und könnt notfalls euer Statement auch von einem Blatt ablesen. Wer nicht so redegewandt ist oder sich doch scheut, kann auch eine Freundin oder einen Freund bitten, das Anliegen vorzustellen.
Danach wird die Verwaltung zu Eurem Anliegen ebenfalls mündlich Stellung nehmen. Anschließend beginnt die eigentliche “Verhandlung”: Die Ausschussmitglieder haben nun das Recht, Euch und der Verwaltung Fragen zu stellen. Dies dient der Meinungsbildung, um am Ende zu einer Beschlussempfehlung zu Eurem Anliegen zu kommen.
Hierbei gibt es leider noch zu oft Missverständnisse, denn die Verwaltung schlägt in ihrer schriftlichen Stellungnahme auch immer einen möglichen Beschluss vor. Mancher mag beim Lesen der Vorlage denken, dies wäre schon der Beschluss, doch dem ist mitnichten so. Nach der oben erwähnten Fragerunde hat der Ausschuss zwei Möglichkeiten: Er kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, oder er formuliert einen komplett neuen und eigenen Vorschlag. In unserem Beispiel könnte dies z.B. folgendes sein: Der Ausschuss dankt dem Petenten für die gute Anregung Kitas beitragsfrei zu machen, und bittet die Verwaltung Finanzierungsvorschläge zu erarbeiten, und diese in die zuständigen Gremien einzureichen.
Zum Schluss wird dann über diesen Vorschlag abgestimmt, und Euer Anliegen ist dann weiter auf dem politischen Weg – oder eben leider nicht.
Lohnt sich der Aufwand?
Ja! Im Grunde ist es nur eine Mail die Ihr schreiben müsst, um Euer Anliegen deutlich bekannter zu machen, und vielleicht auch zur Realisierung zu verhelfen. Mit dieser einen Mail muss sich nicht nur der zuständige Fachbereich ernsthaft auseinandersetzen, Ihr erreicht auch Dutzende andere politische Vertreterinnen und Vertreter. Eure Mail wird in Arbeitskreisen und Fraktionssitzungen der Parteien vorbesprochen und vielleicht ist Eure Idee auch so interessant, dass eine Partei sich gerne dafür einsetzt. Parallel könnt Ihr solch eine Einladung zum Ausschuss auch für Eure Presse- und Öffentlichkeitsarbeit benutzen und Freunde zur Sitzung einladen, denn diese ist natürlich öffentlich. Eure Anregung oder Beschwerde erhält auf alle Fälle eine deutlich höhere Relevanz!
Welche Anregungen und Beschwerden sind möglich?
Bis auf wenige Ausnahmen ist alles möglich. Meist geht es um Verkehrsthemen, soziale Fragen, die Einrichtung eines Jugendhauses, Klimaschutz bis hin zu kurioseren Anliegen. Schaut Euch einfach mal die Inhalte der letzten Sitzungen des Ausschusses an.
Macht Euch keine Sorgen darüber, ob ein Thema vielleicht nicht wichtig genug wäre. Dieser Ausschuss ist vor allem dafür da, Euch zuzuhören – egal wie wichtig Euer Thema zu sein scheint. Nicht möglich sind Dienstaufsichtsbeschwerden, Anliegen, zu denen es bereits laufende Gerichtsverfahren gibt, oder über Bauprojekte, die schon über eine Baugenehmigung verfügen. Genaueres würdet Ihr in diesen Fällen aber von dem für Anregungen und Beschwerden zuständigen Sitzungsdienst erfahren.
Wissenswertes
- Man kann ein Anliegen einzeln oder auch als Gruppe einreichen.
- Die einreichende Person (auch Petent genannt), muss weder Leverkusener noch Deutscher sein, auch Jugendliche können sich an den Ausschuss wenden.
- Sollte Euer Anliegen in der alleinigen Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksvertretung liegen, kann es auch dorthin verwiesen werden. In der Sitzung der Bezirksvertretung habt Ihr dann das gleiche Rederecht wie im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt.
- Nicht „abwimmeln“ lassen: Das große Plus des Ausschusses ist seine Öffentlichkeit, Angebote, Eure Anliegen unbürokratisch auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen, solltet Ihr genau prüfen. Nicht, dass Eure Anregungen und Beschwerden in Aktenstapeln verschwinden! Also solltet Ihr durchaus auf einen Vortrag im Ausschuss bestehen.
- Als Vorlage könnt Ihr gern diesen Musterbrief für Eure Anregung nutzen.
Hilfestellung ist möglich
Und wenn ihr Euch noch immer unsicher seid, könnt Ihr auch gerne bei uns nachfragen und wir versuchen Euch zu helfen/unterstützen.
(Original: https://www.dieguten.koeln/beteiligt-euch/)