Der Flüchtlingsrat Leverkusen hat uns flüchtlingspolitische Wahlprüfsteine geschickt, die wir gerne beantwortet haben. Die Antworten aller Kandidaten findet man beim Kölner Flüchtlingsrat. Die Antworten unseres Direktkandidaten Oliver Ding stehen auch hier:
Aufnahme durch das Land NRW
In den vergangenen beiden Jahren war die Aufnahme von Flüchtlingen auf Landesebene und in den Kommunen davon geprägt, ausreichende Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Mit Erlass vom 29.03.2017 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales Verfahrensregelungen zur Steuerung der Asylsysteme getroffen. Auch während des Aufenthaltes in einer Landeseinrichtung sind die Rechtsgarantien der EU-Aufnahmerichtlinie (z.B. Zugang zur Beratung, Bedürfnisse von besonders Schutzbedürftigen, Recht auf Bildung) zu beachten. In allen Landeseinrichtungen werden durch die Kooperationspartner und / oder Trägern der Freien Wohlfahrt spezialisierte Asylverfahrens-beratungen angeboten. Die Inanspruchnahme und die Beratung benötigen Zeit.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass für die Erklärung des Verfahrens, den Vertrauensaufbau und die Beratung des einzelnen Flüchtlings, ein Minimum von 4 x 2 Stunden erforderlich ist. Dies widerspricht der ambitionierten Planung (vergl. Erlass) der zeitlichen Abläufe. Dies gilt umso mehr für Flüchtlinge aus sog. sicheren Herkunftsländern, die in der Regel monatelang bis zur Ausreise /Abschiebung in der Landesunterkunft verbleiben müssen.
Welche Maßnahmen oder Gesetzesinitiativen werden Sie ergreifen, die sicherstellen, dass …
- der Zugang zur Asylverfahrensberatung vor der Anhörung durch das Bundesamt in angemessenem Umfang erfolgen kann?
Der zeitverknappende Erlass verstößt gegen das Recht auf Teilhabe, da aus systematischen, nicht in der Person des Antragsstellers liegenden Gründen (nämlich zum Abbau der Antragsmenge) die Beratung verknappt wird. Diese Praxis will ich beenden.
- Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern eine rechtliche Vertretung von Gericht ermöglicht wird?
Jeder darf sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen, allerdings müssen die Menschen dies auch wissen. Ich würde mich dafür einsetzen, dass der Flüchtlingsrat eine Liste von Anwälten mit dem Spezialgebiet Ausländerrecht bereitstellen kann, die Ihre Unterstützung anbieten.
- Kinder und Jugendliche, allein reisende Frauen, Opfer von Gewalt, Traumatisierte sowie andere besonders schutzbedürftige Personengruppen in Landeseinrichtungen entsprechend ihrer Bedürfnisse untergebracht und betreut werden?
Kinder und Jugendliche müssen gemeinsam mit ihrer Familie oder anderen mitreisenden Bezugspersonen untergebracht werden. Allein reisende Frauen sind besonders schutzwürdig. Sie sollten nicht in gemischten Gemeinschaftsunterkünften ohne Rückzugmöglichkeit untergebracht werden. Traumatisierte Reisende müssen zügig Zugang zu Therapieangeboten mit Dolmetscher erhalten. In Erstaufnahmeeinrichtungen müssen zusätzliche Sozialarbeiter, Dolmetscher und psychologisch geschulte Personen eingesetzt werden, um Therapieangebote zügig einzuleiten.
- Kinder und Jugendliche aus sicheren Herkunftsländern nicht dauerhaft von ihrem Recht auf Bildung ausgeschlossen werden?
Allen Kindern und Jugendlichen müssen Schulplätze in Regelschulen bzw. altersgemäß an Schulen des 2. Bildungswegs wie den Berufskollegs angeboten werden. Noch nicht schulpflichtigen Kindern von Eltern, die einer Beschäftigung nachgehen oder selbst Angebote des Bildungserwerbs nutzen, müssen Plätze in der Kinderbetreuung angeboten werden. Auch hierfür sollten regelmäßig Dolmetscher und Sozialarbeiter eingebunden werden.
- Zugang zu fachärztlicher Begutachtung besteht, die zur Feststellung der Reiseunfähigkeit bzw. zur Feststellung eines inlandbezogenen Abschiebungshindernisses erforderlich ist?
Alle Flüchtlinge müssen unabhängig von ihrem Status Zugang zu ärztlicher Betreuung erhalten. Dies schließt die fachärztliche Betreuung ein.
Integration / Bildung / Qualifizierung
Die hohe Relevanz der Teilhabe und der Integration von Flüchtlingen für eine zukunftsorientierte Gesellschaft wird in NRW durch eine Vielzahl von Maßnahmen gefördert. Es ist jedoch anzumerken, dass wichtige Punkte des Integrationsplans, wie die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Einrichtung zusätzlicher Lehrerstellen zur Lösung von Problemen beitragen, die bereits 2014, unabhängig vom Zuzug von Flüchtlingen in NRW existierten.
Ein Blick auf die Maßnahmen, die auf der speziellen Situation von Flüchtlingen basieren, zeigt, dass neben Wertevermittlung, Spracherwerb und Förderung der beruflichen Integration keine grundlegenden Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen angestrebt werden. Im Gegenteil!
NRW hat – als einziges Bundesland – eine Ausländerwohnsitzverordnung erlassen, die die Freizügigkeit von Flüchtlingen innerhalb NRWs einschränkt und somit die Integrationschancen minimiert. Ebenso ist keine Änderung des Schulgesetzes beabsichtigt, die einen Rechtsanspruch auf Bildung nach dem 18. Lebensjahr begründet.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass …
- in NRW die Wohnsitzauflage zurückgenommen wird und somit die informelle Unterstützung bei der Integration (Wohnung, Arbeit, Wertevermittlung) durch Freunde und Bekannte ermöglicht wird und bereits begonnene Integrationsprozesse nicht abgebrochen werden?
Ja, unbedingt.
- im Schulgesetz eine Öffnungsklausel eingeführt wird, die Schulpflicht (inkl. entsprechender Förderung) bis zum 25. Lebensjahr implementiert?
Die Schulpflicht besteht nur bis zum 18. Lebensjahr und das entspricht dem Grundgesetz. Einen Schulbesuch auch im Erwachsenenalter bis zur Erlangung eines Schulabschlusses halten wir für wünschenswert, laut Verfassung kann er aber nicht verpflichtend sein. Wir wollen es fördern und ermöglichen, dass jede und jeder ohne Schulabschluss bis zur Erreichung des 25. Lebensjahrs auf freiwilliger Basis eingeschult werden und auch über das 25. Lebensjahr hinaus die Schule besuchen darf, sofern definierte Mindestanforderungen an Mitarbeit und Kontinuität des Lernens erfüllt werden.
- Mehrsprachigkeit gefördert und bilinguale Schulabschlüsse ermöglicht werden?
Schulabschlüsse sind die Basis eines erfolgreichen Erwerbslebens in Deutschland. Bisherige Lebensleistungen sollten dabei anerkannt werden. Beispiel: Eine in Deutschland geborene Schülerin der 9. Klasse hat normalerweise 7 Jahre Englischunterricht gehabt und verfügt über perfekte Deutschkenntnisse. Ein Mensch, der erst mit 16 Jahren nach Deutschland kommt, würde viele Jahre brauchen, um den Schulrückstand allein in diesen beiden Fächern aufzuholen. Selbst dann würde er nur mit größter Anstrengung vergleichbare Leistungen erreichen können. Um diese Menschen nicht von allen Schulabschlüssen bzw. im Idealfall von Hochschulzugangsmöglichkeiten auszuschließen, werden in vielen Städten bereits Deutsch als Fremdsprache und die Herkunftssprache als Prüfungsfächer für Schulabschlüsse angeboten. Natürlich werden wir das fördern.
Werden Sie sich außerdem dafür einsetzen, dass in NRW ein Integriertes Bleibemanagement, insbesondere für lange hier lebende geduldete Flüchtlinge eingerichtet wird, das aufenthaltsrechtliche Perspektiven überprüft und entwickelt?
Ja. Wer lange hier lebt, hat oft bereits große Schritte der Integration vollzogen und muss die Chance haben, ein dauerhaftes Bleiberecht mit der Perspektive einer Einbürgerung, wenn diese gewünscht ist, zu erhalten. Ein Großteil der Kriegsflüchtlinge wird es ohnehin bevorzugen, wieder in die Heimat zurückzukehren, wenn dort wieder Frieden herrscht.
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Der Flüchtlingsrat Leverkusen hat uns flüchtlingspolitische Wahlprüfsteine geschickt, die wir gerne beantwortet haben. Die Antworten aller Kandidaten findet man beim Kölner Flüchtlingsrat. Die Antworten unseres Direktkandidaten Oliver Ding stehen auch hier:
Aufnahme durch das Land NRW
In den vergangenen beiden Jahren war die Aufnahme von Flüchtlingen auf Landesebene und in den Kommunen davon geprägt, ausreichende Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Mit Erlass vom 29.03.2017 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales Verfahrensregelungen zur Steuerung der Asylsysteme getroffen. Auch während des Aufenthaltes in einer Landeseinrichtung sind die Rechtsgarantien der EU-Aufnahmerichtlinie (z.B. Zugang zur Beratung, Bedürfnisse von besonders Schutzbedürftigen, Recht auf Bildung) zu beachten. In allen Landeseinrichtungen werden durch die Kooperationspartner und / oder Trägern der Freien Wohlfahrt spezialisierte Asylverfahrens-beratungen angeboten. Die Inanspruchnahme und die Beratung benötigen Zeit.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass für die Erklärung des Verfahrens, den Vertrauensaufbau und die Beratung des einzelnen Flüchtlings, ein Minimum von 4 x 2 Stunden erforderlich ist. Dies widerspricht der ambitionierten Planung (vergl. Erlass) der zeitlichen Abläufe. Dies gilt umso mehr für Flüchtlinge aus sog. sicheren Herkunftsländern, die in der Regel monatelang bis zur Ausreise /Abschiebung in der Landesunterkunft verbleiben müssen.
Welche Maßnahmen oder Gesetzesinitiativen werden Sie ergreifen, die sicherstellen, dass …
Der zeitverknappende Erlass verstößt gegen das Recht auf Teilhabe, da aus systematischen, nicht in der Person des Antragsstellers liegenden Gründen (nämlich zum Abbau der Antragsmenge) die Beratung verknappt wird. Diese Praxis will ich beenden.
Jeder darf sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen, allerdings müssen die Menschen dies auch wissen. Ich würde mich dafür einsetzen, dass der Flüchtlingsrat eine Liste von Anwälten mit dem Spezialgebiet Ausländerrecht bereitstellen kann, die Ihre Unterstützung anbieten.
Kinder und Jugendliche müssen gemeinsam mit ihrer Familie oder anderen mitreisenden Bezugspersonen untergebracht werden. Allein reisende Frauen sind besonders schutzwürdig. Sie sollten nicht in gemischten Gemeinschaftsunterkünften ohne Rückzugmöglichkeit untergebracht werden. Traumatisierte Reisende müssen zügig Zugang zu Therapieangeboten mit Dolmetscher erhalten. In Erstaufnahmeeinrichtungen müssen zusätzliche Sozialarbeiter, Dolmetscher und psychologisch geschulte Personen eingesetzt werden, um Therapieangebote zügig einzuleiten.
Allen Kindern und Jugendlichen müssen Schulplätze in Regelschulen bzw. altersgemäß an Schulen des 2. Bildungswegs wie den Berufskollegs angeboten werden. Noch nicht schulpflichtigen Kindern von Eltern, die einer Beschäftigung nachgehen oder selbst Angebote des Bildungserwerbs nutzen, müssen Plätze in der Kinderbetreuung angeboten werden. Auch hierfür sollten regelmäßig Dolmetscher und Sozialarbeiter eingebunden werden.
Alle Flüchtlinge müssen unabhängig von ihrem Status Zugang zu ärztlicher Betreuung erhalten. Dies schließt die fachärztliche Betreuung ein.
Integration / Bildung / Qualifizierung
Die hohe Relevanz der Teilhabe und der Integration von Flüchtlingen für eine zukunftsorientierte Gesellschaft wird in NRW durch eine Vielzahl von Maßnahmen gefördert. Es ist jedoch anzumerken, dass wichtige Punkte des Integrationsplans, wie die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Einrichtung zusätzlicher Lehrerstellen zur Lösung von Problemen beitragen, die bereits 2014, unabhängig vom Zuzug von Flüchtlingen in NRW existierten.
Ein Blick auf die Maßnahmen, die auf der speziellen Situation von Flüchtlingen basieren, zeigt, dass neben Wertevermittlung, Spracherwerb und Förderung der beruflichen Integration keine grundlegenden Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen angestrebt werden. Im Gegenteil!
NRW hat – als einziges Bundesland – eine Ausländerwohnsitzverordnung erlassen, die die Freizügigkeit von Flüchtlingen innerhalb NRWs einschränkt und somit die Integrationschancen minimiert. Ebenso ist keine Änderung des Schulgesetzes beabsichtigt, die einen Rechtsanspruch auf Bildung nach dem 18. Lebensjahr begründet.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass …
Ja, unbedingt.
Die Schulpflicht besteht nur bis zum 18. Lebensjahr und das entspricht dem Grundgesetz. Einen Schulbesuch auch im Erwachsenenalter bis zur Erlangung eines Schulabschlusses halten wir für wünschenswert, laut Verfassung kann er aber nicht verpflichtend sein. Wir wollen es fördern und ermöglichen, dass jede und jeder ohne Schulabschluss bis zur Erreichung des 25. Lebensjahrs auf freiwilliger Basis eingeschult werden und auch über das 25. Lebensjahr hinaus die Schule besuchen darf, sofern definierte Mindestanforderungen an Mitarbeit und Kontinuität des Lernens erfüllt werden.
Schulabschlüsse sind die Basis eines erfolgreichen Erwerbslebens in Deutschland. Bisherige Lebensleistungen sollten dabei anerkannt werden. Beispiel: Eine in Deutschland geborene Schülerin der 9. Klasse hat normalerweise 7 Jahre Englischunterricht gehabt und verfügt über perfekte Deutschkenntnisse. Ein Mensch, der erst mit 16 Jahren nach Deutschland kommt, würde viele Jahre brauchen, um den Schulrückstand allein in diesen beiden Fächern aufzuholen. Selbst dann würde er nur mit größter Anstrengung vergleichbare Leistungen erreichen können. Um diese Menschen nicht von allen Schulabschlüssen bzw. im Idealfall von Hochschulzugangsmöglichkeiten auszuschließen, werden in vielen Städten bereits Deutsch als Fremdsprache und die Herkunftssprache als Prüfungsfächer für Schulabschlüsse angeboten. Natürlich werden wir das fördern.
Werden Sie sich außerdem dafür einsetzen, dass in NRW ein Integriertes Bleibemanagement, insbesondere für lange hier lebende geduldete Flüchtlinge eingerichtet wird, das aufenthaltsrechtliche Perspektiven überprüft und entwickelt?
Ja. Wer lange hier lebt, hat oft bereits große Schritte der Integration vollzogen und muss die Chance haben, ein dauerhaftes Bleiberecht mit der Perspektive einer Einbürgerung, wenn diese gewünscht ist, zu erhalten. Ein Großteil der Kriegsflüchtlinge wird es ohnehin bevorzugen, wieder in die Heimat zurückzukehren, wenn dort wieder Frieden herrscht.