Wird Warmwasser in Hartz-IV-Haushalten dezentral aufbereitet, also mittels eines Durchlauferhitzers oder Warmwasserboilers, einer Gastherme etc., sind diese Kosten seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 nicht mehr im Regelbedarf enthalten. Stattdessen wurde zur Deckung der Kosten für die dezentrale Warmwassererzeugung ein Mehrbedarf eingeführt, der zusätzlich zur Regelleistung gezahlt wird.
Dieser Mehrbedarf kann auch noch rückwirkend für Januar bis Mai 2014 und für das komplette Jahr 2014 per formlosem Antrag geltend gemacht werden. Leider sind zahlreiche ALG-II-Empfänger von den Jobcentern nicht über ihren möglichen Mehrbedarfsanspruch informiert worden. Rückwirkend könnten hier also derzeit evtl. noch mehrere Hundert Euro Anspruch z.B. für eine Bedarfsgemeinschaft bestehen (siehe Tabelle).
Höhe des Mehrbedarfs
Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus dem maßgeblichen Regelbedarf nach § 20 SGB II sowie den dazugehörigen Prozentsätzen aus § 21 SGB II Abs. 7 SGB II, die vom Alter des Leistungsbeziehers abhängig sind und davon, ob es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Demnach kann für die Warmwasserkosten eine Mehrbedarf-Pauschale in folgender Höhe beantragt werden (ausgehend vom Regelbedarf, ab 2014 – 391 Euro):
Regelbedarf
Wer?
Prozentsatz
Pauschale
391 €
Volljährige/ Alleinstehende
2,30%
8,99 € mtl.
353 €
volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft
2,30%
8,12 € mtl.
313 €
Volljährige unter 25 Jahren
2,30%
7,20 € mtl.
296 €
Kinder 15 – 18 Jahre
1,40%
4,14 € mtl.
261 €
Kinder 7 – 14 Jahre
1,20%
3,13 € mtl.
226 €
Kinder 0 – 6 Jahre
0,80%
1,81 € mtl.
Voraussetzungen für den Zuschlag
Diesen Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasseraufbereitung können nur Hartz-IV-Leistungsempfänger erhalten, bei denen die Warmwasserkosten nicht bereits mit den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) abgedeckt sind. Es bedarf eines schriftlichen formlosen Antrags, bei dem auch eine Bescheinigung des Vermieters beigelegt ist, dass die Warmwasseraufbereitung in der Wohnung dezentral und nicht über die Zentralheizung erfolgt.
Mobilpass – Kostengünstige Monatskarten bzw. 4-Fahrten-Tickets im VRS
In Leverkusen können Bezugsberechtigte den kostenlosen Mobilpass bei folgenden Stellen bekommen, um damit ihre Tickets mit Rabatt kaufen zu können:
Fachbereich Soziales
Miselohestraße 4, I. Etage
Leverkusen-Opladen
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitag: jeweils 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr (nur für Berufstätige)
Stadtteilbüro Rheindorf
Königsberger Platz 21
Leverkusen-Rheindorf
Öffnungszeiten:
Donnerstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Das Angebot, einen kostenlosen Mobilpass zu erhalten, gibt es für:
Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II)
Empfänger von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe von Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Empfänger von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Der Mobilpass wird jeweils für die Berechtigungsdauer bis zum Monatsende, jedoch für maximal 6 Monate ausgestellt. Eine Monatskarte für Fahrten in der gesamten Stadt Leverkusen (Preisstufe 1a) kostet mit Mobilpass nur 26,70 Euro statt 64,30 Euro ohne Mobilpass. Eine Monatskarte für Fahrten in Leverkusen, Bergisch Gladbach und Köln (Preisstufe 2b) kostet mit Mobilpass nur 41,00 Euro statt 110,30 Euro.
Die Tickets können bei den Verkaufsstellen der Wupper-Sieg, teilweise bei den Busfahrern und auch an den Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn gekauft werden. Voraussetzung hierfür ist immer der Besitz eines aktuell gültigen Mobilpasses.
Anlaufstelle bei Problemen mit dem Jobcenter ist diese Informations- und Beratungsstelle
Inhalte
In unserer Reihe „Piraten geben Rat“ informieren wir heute über Möglichkeiten, a) den knappen Regelsatz von ALG II bei dezentraler Wasseraufbereitung aufzubessern sowie b) durch den Mobilpass Sparmöglichkeiten für die Nutzung des ÖPNV zu nutzen. Diese Informationen erhalten Sie auch über unseren Sozialflyer „Sozial ist, was Würde schafft“, der bei unseren Infoständen erhältlich ist.
Hartz IV: Monatlicher Mehrbedarf für Warmwasser
Wird Warmwasser in Hartz-IV-Haushalten dezentral aufbereitet, also mittels eines Durchlauferhitzers oder Warmwasserboilers, einer Gastherme etc., sind diese Kosten seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 nicht mehr im Regelbedarf enthalten. Stattdessen wurde zur Deckung der Kosten für die dezentrale Warmwassererzeugung ein Mehrbedarf eingeführt, der zusätzlich zur Regelleistung gezahlt wird.
Dieser Mehrbedarf kann auch noch rückwirkend für Januar bis Mai 2014 und für das komplette Jahr 2014 per formlosem Antrag geltend gemacht werden. Leider sind zahlreiche ALG-II-Empfänger von den Jobcentern nicht über ihren möglichen Mehrbedarfsanspruch informiert worden. Rückwirkend könnten hier also derzeit evtl. noch mehrere Hundert Euro Anspruch z.B. für eine Bedarfsgemeinschaft bestehen (siehe Tabelle).
Höhe des Mehrbedarfs
Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus dem maßgeblichen Regelbedarf nach § 20 SGB II sowie den dazugehörigen Prozentsätzen aus § 21 SGB II Abs. 7 SGB II, die vom Alter des Leistungsbeziehers abhängig sind und davon, ob es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Demnach kann für die Warmwasserkosten eine Mehrbedarf-Pauschale in folgender Höhe beantragt werden (ausgehend vom Regelbedarf, ab 2014 – 391 Euro):
Voraussetzungen für den Zuschlag
Diesen Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasseraufbereitung können nur Hartz-IV-Leistungsempfänger erhalten, bei denen die Warmwasserkosten nicht bereits mit den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) abgedeckt sind. Es bedarf eines schriftlichen formlosen Antrags, bei dem auch eine Bescheinigung des Vermieters beigelegt ist, dass die Warmwasseraufbereitung in der Wohnung dezentral und nicht über die Zentralheizung erfolgt.
Mobilpass – Kostengünstige Monatskarten bzw. 4-Fahrten-Tickets im VRS
In Leverkusen können Bezugsberechtigte den kostenlosen Mobilpass bei folgenden Stellen bekommen, um damit ihre Tickets mit Rabatt kaufen zu können:
Miselohestraße 4, I. Etage
Leverkusen-Opladen
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitag: jeweils 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr (nur für Berufstätige)
Königsberger Platz 21
Leverkusen-Rheindorf
Öffnungszeiten:
Donnerstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Das Angebot, einen kostenlosen Mobilpass zu erhalten, gibt es für:
Der Mobilpass wird jeweils für die Berechtigungsdauer bis zum Monatsende, jedoch für maximal 6 Monate ausgestellt. Eine Monatskarte für Fahrten in der gesamten Stadt Leverkusen (Preisstufe 1a) kostet mit Mobilpass nur 26,70 Euro statt 64,30 Euro ohne Mobilpass. Eine Monatskarte für Fahrten in Leverkusen, Bergisch Gladbach und Köln (Preisstufe 2b) kostet mit Mobilpass nur 41,00 Euro statt 110,30 Euro.
Die Tickets können bei den Verkaufsstellen der Wupper-Sieg, teilweise bei den Busfahrern und auch an den Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn gekauft werden. Voraussetzung hierfür ist immer der Besitz eines aktuell gültigen Mobilpasses.
Anlaufstelle bei Problemen mit dem Jobcenter ist diese Informations- und Beratungsstelle
Arbeitslosenzentrum Leverkusen
Schulstraße 5
51373 Leverkusen
Tel.: 0214 -73489852
http://www.arbeitslosenzentrum-und-mehr.de
kontakt@arbeitslosenzentrum-und-mehr.de
Persönliche Beratung findet statt am Dienstag, Donnerstag und Freitag.
Außerdem können über die Aktion Wir Gehen Mit – Die Mitläufer e.V. Personen angefragt werden, die ALG-II-Empfänger beim Besuch im Jobcenter begleiten, um fachkundig zur Seite zu stehen und Probleme lösen.
Weitere nützliche Links:
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