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Antrag #DemokratischeBildung: Wiederbelebung Stadtschulpflegschaften

Vor einer weißen Wand steht ein junger Mann mit einem Tablet, davor sitzen mehrere Personen auf Klappstühlen und hören zu

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Neubildung der Stadtschulpflegschaft nach §72 Abs. 4 SchulG als kommunales Vertretungsgremium der Eltern von Schülerinnen und Schülern von Leverkusener Schulen zu unterstützen.

Begründung:

Laut Art. 8 Abs. 1 S. 2 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens. Dies wird in §72 Abs. 2 SchulG NRW umgesetzt. §72 Abs. 4 SchulG NRW sieht vor, dass die auf Schulebene gewählten Schulpflegschaften sich auf kommunaler Ebene zusammen schließen können. Es hat in Leverkusen bis mindestens 2004 eine solche Elternvertretung gegeben. Diese ist jedoch nicht mehr aktiv. Die Stadtverwaltung sollte über den Fachbereich Schulen die Bildung einer solchen kommunalen Vertretung unterstützen, auch damit in den politischen Gremien die elterliche Vertretung gewährleistet werden kann.

Als Orientierung sollte die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Stadtelternrat dienen. Bei der Bildung des Stadtelternrats und in den ersten Jahren hat das Jugendamt durch Organisation, Durchführung und Teilnahme dazu beigetragen, dass der Stadtelternrat diese Aufgaben mittlerweile eigenverantwortlich umsetzen kann. Beim 2020 erstmals gewählten Elternrat der Tagespflege wurde ebenfalls eine solche „Starthilfe“ geleistet. In ähnlicher Form sollte das Schulamt solange Hilfestellungen zur Vernetzung der Schulpflegschaften untereinander geben, bis das Gremium wieder in der Lage ist, die jährliche Neuwahl eigenverantwortlich umzusetzen.

Der Status der Eigenverantwortlichkeit der Stadtschulpflegschaft ist dann und solange erreicht, wenn folgende Meilensteine erreicht sind:

  • jährliche Wahl der Stadtschulpflegschaft unter Beteiligung aller Schulformen findet statt
  • Meldung der Mitglieder der Stadtschulpflegschaft an das Schulamt erfolgt
  • Kontaktmöglichkeit der Stadtschulpflegschaft bestehen, mindestens in Form von E-Mail-Adresse und Website
  • Mitgliedschaft im Schulausschuss
  • Organisation und Durchführung der Wahl der Stadtschulpflegschaft ist mindestens zwei Jahre lang durch die Stadtschulpflegschaft selbst erfolgt

Das Schulamt ergreift Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung, wenn die Mitgliedschaft im Schulausschuss nicht sichergestellt ist oder wenn zwei der oben genannten Punkte zur Bestätigung der Eigenverantwortlichkeit nicht erfüllt sind.

Keneth Dietrich
Die Linke

Oliver Ding

Beratungsfolge

Die Beratungen des Antrags „#DemokratischeBildung: Wiederbelebung Stadtschulpflegschaften“ sind dem Ratsinformationssystem zu entnehmen.