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Ein Beitrag der Piratenpartei NRW

Sperrklausel gekippt! – „Klugscheißer mag niemand, aber …“

Es kam, wie es kommen musste. Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster hat entschieden, dass die 2,5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt.

Mit dem Urteil wird das Recht, gegen das die 2016 im Landtag NRW treibenden Kräfte von SPD, CDU und GRÜNEN durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung sorglos verstoßen haben, wieder hergestellt.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Ricarda Brandts, rügt in ihrer Begründung die Gesetzgebung und mithin den Antragsgegner – den Landtag NRW – und führt aus, dass die Notwendigkeit einer Sperrklausel weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Rahmen der Organstreitverfahren in der gebotenen Weise deutlich gemacht worden sei. Zudem erschöpfe sich die Gesetzesbegründung im Wesentlichen in abstrakten, schematischen Erwägungen zu möglichen negativen Folgen einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen.

„Der fadenscheinige Versuch, die parlamentarische Vielfalt in NRW abzuwürgen, konnte abgewendet werden. Es war ein gemeinsamer Fehlschlag der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und CDU in der 16. Wahlperiode des Landtags, der nur dem Machterhalt bei schwindender Unterstützung in der Bürgerschaft dienen sollte. Er sollte festschreiben, den Wählerwillen zu ignorieren, und verletzte damit die grundgesetzlich garantierte Gleichwertigkeit der Wählerstimmen. Das Verfassungsgericht NRW schloss sich nun der Auffassung der Piratenpartei an“, so Oliver Ding.

Wir freuen uns über diesen Sieg – für die Demokratie und die politische Vielfalt in den kommunalen Vertretungen des Landes.

Weiteres zum Nachlesen:

1. Die Piratenpartei NRW zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW

2. Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof NRW zum Urteil

3. Die Piratenpartei bundesweit zur Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel in NRW