Am 26. September 2021 sind Bundestagswahlen. Wählen ist ein Grundrecht. Mit der Wahl kann jede und jeder Wahlberechtigte aktiv an der Demokratie mitwirken. In vielen Ländern ist das nicht selbstverständlich. Nutzen Sie Ihr Recht auf Mitbestimmung. Mit Ihrer Stimme können Sie Einfluss auf die Politik nehmen. Wer nicht wählt, erleichtert extremistischen Strömungen, größeren Einfluss auf unsere Gesellschaft und die Politik zu bekommen. Gehen Sie wählen, jede Stimme zählt!
Warum Briefwahl?
Die Briefwahl wird immer beliebter. Es gibt vielerlei Gründe, warum sich immer mehr Menschen für diesen Weg entscheiden. Vielleicht sind Sie an diesem Tag nicht vor Ort, müssen arbeiten oder haben keine Lust, sich an einem Sonntag am Wahllokal anzustellen. Auch die Pandemie ist für viele ein Grund, sich für das kontaktlose Wählen zu entscheiden. Das hat schon die Kommunalwahl 2020 gezeigt.
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Wahlberechtigte erhalten ca. 4-5 Wochen vor dem Wahltag eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält neben der Adresse des zuständigen Wahllokals auch die Nummer des Wahlbeziks und die persönliche Wählerverzeichnis-Nummer. Die Briefwahl können Sie beantragen, in dem Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden, mittlerweile aber auch in ganz NRW online. Das funktioniert über ein Online-Formular, das alle Kommunen in ihrem Internetangebot bereithalten – auch Leverkusen. So ist es bereits mit wenigen „Klicks“ möglich, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Sie geben einige persönliche Angaben sowie die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wahlbezirksnummer und die Nummer im Wählerverzeichnis ein und erhalten Ihre Wahlunterlagen an die gewünschte Adresse. Den Link zum Online-Antrag für Leverkusen finden Sie am Ende dieser Seite.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Nach Beantragung der Briefwahl erhalten Sie per Post:
den Stimmzettel
einen Wahlschein
einen blauen Umschlag
einen roten Umschlag
Schritt 1:
Mit dem Stimmzettel entscheiden Sie, wen Sie wählen möchten. Sie haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten Ihres Wahlkreises. Die Zweitstimme geben Sie für die Landesliste der Partei ab, die Sie wählen wollen. Machen Sie jeweils nur maximal ein Kreuz bei der Erst- und Zweitstimme, sonst wird der Stimmzettel ungültig.
Schritt 2:
Stecken Sie dann Ihren ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag und kleben diesen zu.
Schritt 3:
Unterschreiben Sie den beigefügten Wahlschein.
Schritt 4:
Stecken Sie nun den blauen Umschlag mit Ihrem ausgefüllten Stimmzettel und den unterschriebenen Wahlschein in den beiliegenden roten Wahlumschlag und kleben diesen zu.
Schritt 5:
Werfen Sie nun den roten Wahlumschlag OHNE Briefmarke in den nächsten Briefkasten ein oder stecken ihn in die Wahlurne im zuständigen Wahlamt. Fertig! So schnell und einfach können Sie per Briefwahl wählen. WICHTIG: Ihre Wahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen.
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Am 26. September 2021 sind Bundestagswahlen. Wählen ist ein Grundrecht. Mit der Wahl kann jede und jeder Wahlberechtigte aktiv an der Demokratie mitwirken. In vielen Ländern ist das nicht selbstverständlich. Nutzen Sie Ihr Recht auf Mitbestimmung. Mit Ihrer Stimme können Sie Einfluss auf die Politik nehmen. Wer nicht wählt, erleichtert extremistischen Strömungen, größeren Einfluss auf unsere Gesellschaft und die Politik zu bekommen. Gehen Sie wählen, jede Stimme zählt!
Warum Briefwahl?
Die Briefwahl wird immer beliebter. Es gibt vielerlei Gründe, warum sich immer mehr Menschen für diesen Weg entscheiden. Vielleicht sind Sie an diesem Tag nicht vor Ort, müssen arbeiten oder haben keine Lust, sich an einem Sonntag am Wahllokal anzustellen. Auch die Pandemie ist für viele ein Grund, sich für das kontaktlose Wählen zu entscheiden. Das hat schon die Kommunalwahl 2020 gezeigt.
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Wahlberechtigte erhalten ca. 4-5 Wochen vor dem Wahltag eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält neben der Adresse des zuständigen Wahllokals auch die Nummer des Wahlbeziks und die persönliche Wählerverzeichnis-Nummer. Die Briefwahl können Sie beantragen, in dem Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden, mittlerweile aber auch in ganz NRW online. Das funktioniert über ein Online-Formular, das alle Kommunen in ihrem Internetangebot bereithalten – auch Leverkusen. So ist es bereits mit wenigen „Klicks“ möglich, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Sie geben einige persönliche Angaben sowie die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wahlbezirksnummer und die Nummer im Wählerverzeichnis ein und erhalten Ihre Wahlunterlagen an die gewünschte Adresse. Den Link zum Online-Antrag für Leverkusen finden Sie am Ende dieser Seite.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Nach Beantragung der Briefwahl erhalten Sie per Post:
Schritt 1:
Mit dem Stimmzettel entscheiden Sie, wen Sie wählen möchten.
Sie haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten Ihres Wahlkreises. Die Zweitstimme geben Sie für die Landesliste der Partei ab, die Sie wählen wollen.
Machen Sie jeweils nur maximal ein Kreuz bei der Erst- und Zweitstimme, sonst wird der Stimmzettel ungültig.
Schritt 2:
Stecken Sie dann Ihren ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag und kleben diesen zu.
Schritt 3:
Unterschreiben Sie den beigefügten Wahlschein.
Schritt 4:
Stecken Sie nun den blauen Umschlag mit Ihrem ausgefüllten Stimmzettel und den unterschriebenen Wahlschein in den beiliegenden roten Wahlumschlag und kleben diesen zu.
Schritt 5:
Werfen Sie nun den roten Wahlumschlag OHNE Briefmarke in den nächsten Briefkasten ein oder stecken ihn in die Wahlurne im zuständigen Wahlamt.
Fertig! So schnell und einfach können Sie per Briefwahl wählen.
WICHTIG: Ihre Wahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen.
Online-Formular der Stadt Leverkusen