Die SPD auf Bundesebene ist gerade dabei, Freiheitsrechte der Koalitionsdisziplin unterzuordnen. Während der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel fortgesetzt (und weitgehend unbeleckt von Fakten) die angebliche Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung beschwor, behauptete Justizminister Heiko Maas von der SPD lange Zeit Standfestigkeit. Doch plötzlich soll es ganz schnell gehen: Zügig nach seinem Umkippen legte sein Ministerium einen Gesetzentwurf vor, der angeblich die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Hürden nimmt. Noch vor der Sommerpause soll die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten beschlossen werden. In dieser Woche machte das Bundeskabinett mit den Stimmen der SPD-Kabinettsmitglieder den Anfang.
Doch in der SPD regt sich Widerstand: Bereits mehr als 100 Gliederungen zeichnen einen Antrag des netzpolitischen Vereins D64 zum Parteikonvent mit, der sich gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung richtet. Wir rufen den SPD-Unterbezirk Leverkusen, die Fraktion im Stadtrat, die Abgeordneten im Landtag und im Bundestag sowie alle Ortsvereine dazu auf, sich diesem Aufruf anzuschließen.
Warum sollte die Leverkusener Sozialdemokratie ein Zeichen gegen dieses Gesetz setzen und die Ablehnung kundtun? Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung ist mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar und sollte ebenso wenig mit den Grundwerten der Sozialdemokratie vereinbar sein. Die im April 2015 veröffentlichten Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten umschreiben nur mit neuen Worten die Idee der Vorratsdatenspeicherung: Es werden anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw. Monate gespeichert.
Die Argumente der SPD-Parteiführung für den angestrebten Grundrechtsbruch werden unter https://netzpolitik.org/2015/vorratsdatenspeicherung-wir-kontern-die-argumente-mit-denen-der-spd-parteivorstand-das-gesetz-durchdruecken-will/ von Netzpolitik deutlich zerlegt. Ihr Nutzen ist nicht bewiesen; ihre Notwendigkeit nur behauptet, aber nicht belegt. Wissenschaftlich bewiesen ist hingegen, dass es in der Phase der Vorratsdatenspeicherung keine Veränderung der Aufklärungsraten gab.
Diese Leitlinie aus dem Bundesjustizministerium widerspricht zudem gleich mehreren Dingen auf einmal:
- Er steht entgegen dem Beschluss des Bundesparteitags der SPD „Datenschutz und Grundrechte stärken – Datenspeicherung begrenzen!“, der die Umsetzung der mittlerweile vom Gerichtshof der Europäischen Union gekippten EU-Richtlinie 2006/24/EG fordert. Ohne entsprechende Richtlinie braucht es also keine Vorratsdatenspeicherung.
- Er wird durch den Koalitionsvertrag gar nicht gefordert. In diesem wurde das gleiche beschlossen: die Umsetzung einer nicht mehr existierenden EU-Richtlinie. Keine Richtlinie, keine Vorratsdatenspeicherung.
- Er räumt die durch das Bundesverfassungsgericht und den Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Hürden für den Schutz der Grundrechte nicht aus. Er ist weder zweckdienlich noch verhältnismäßig.
#keinevds
Nebenbei erinnern wir daran, dass es eine Mehrheit im Bundestag jenseits der CDU/CSU gibt. Mit dieser Mehrheit könnte man die Vorratsdatenspeicherung einfach im Orkus der Geschichte belassen. Niemand, auch keine Frau Merkel, kann die ehedem so stolze Sozialdemokratische Partei Deutschlands zwingen, einem solch grundrechtsfeindlichen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Auch Nicht-SPD-Mitglieder können Druck ausüben: Über https://nie-wieder-vds.de/ kann jeder einen Protestbrief für den jeweiligen
Bundestagsabgeordneten erzeugen lassen. Dr. Karl Lauterbach wird sich sicherlich über Post freuen.
Klarmachen zum Ändern!
UPDATE:
Auf Nachfrage erklärte die Leverkusener SPD auf Twitter, dass alle Leverkusener Delegierten GEGEN die #Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.
Quelle: https://twitter.com/LevSPD/status/612964376883134464
Wie man aber nun weiß, wurde die Vorratsdatenspeicherung durch das Parteikonvent abgesegnet. Dieses ist in soweit merkwürdig, da 11 von 16 Landesverbänden[1] sich bereits gegen die #Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben. Darunter mit Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg auch jene, die zu den größten Landesverbänden in Deutschland zählen.
[1] https://netzpolitik.org/2015/widerstand-waechst-elf-von-16-spd-landesverbaende-gegen-vorratsdatenspeicherung/
Die SPD auf Bundesebene ist gerade dabei, Freiheitsrechte der Koalitionsdisziplin unterzuordnen. Während der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel fortgesetzt (und weitgehend unbeleckt von Fakten) die angebliche Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung beschwor, behauptete Justizminister Heiko Maas von der SPD lange Zeit Standfestigkeit. Doch plötzlich soll es ganz schnell gehen: Zügig nach seinem Umkippen legte sein Ministerium einen Gesetzentwurf vor, der angeblich die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Hürden nimmt. Noch vor der Sommerpause soll die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten beschlossen werden. In dieser Woche machte das Bundeskabinett mit den Stimmen der SPD-Kabinettsmitglieder den Anfang.
Doch in der SPD regt sich Widerstand: Bereits mehr als 100 Gliederungen zeichnen einen Antrag des netzpolitischen Vereins D64 zum Parteikonvent mit, der sich gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung richtet. Wir rufen den SPD-Unterbezirk Leverkusen, die Fraktion im Stadtrat, die Abgeordneten im Landtag und im Bundestag sowie alle Ortsvereine dazu auf, sich diesem Aufruf anzuschließen.
Warum sollte die Leverkusener Sozialdemokratie ein Zeichen gegen dieses Gesetz setzen und die Ablehnung kundtun? Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung ist mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar und sollte ebenso wenig mit den Grundwerten der Sozialdemokratie vereinbar sein. Die im April 2015 veröffentlichten Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten umschreiben nur mit neuen Worten die Idee der Vorratsdatenspeicherung: Es werden anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw. Monate gespeichert.
Die Argumente der SPD-Parteiführung für den angestrebten Grundrechtsbruch werden unter https://netzpolitik.org/2015/vorratsdatenspeicherung-wir-kontern-die-argumente-mit-denen-der-spd-parteivorstand-das-gesetz-durchdruecken-will/ von Netzpolitik deutlich zerlegt. Ihr Nutzen ist nicht bewiesen; ihre Notwendigkeit nur behauptet, aber nicht belegt. Wissenschaftlich bewiesen ist hingegen, dass es in der Phase der Vorratsdatenspeicherung keine Veränderung der Aufklärungsraten gab.
Diese Leitlinie aus dem Bundesjustizministerium widerspricht zudem gleich mehreren Dingen auf einmal:
#keinevds
Nebenbei erinnern wir daran, dass es eine Mehrheit im Bundestag jenseits der CDU/CSU gibt. Mit dieser Mehrheit könnte man die Vorratsdatenspeicherung einfach im Orkus der Geschichte belassen. Niemand, auch keine Frau Merkel, kann die ehedem so stolze Sozialdemokratische Partei Deutschlands zwingen, einem solch grundrechtsfeindlichen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Auch Nicht-SPD-Mitglieder können Druck ausüben: Über https://nie-wieder-vds.de/ kann jeder einen Protestbrief für den jeweiligen
Bundestagsabgeordneten erzeugen lassen. Dr. Karl Lauterbach wird sich sicherlich über Post freuen.
Klarmachen zum Ändern!
UPDATE:
Auf Nachfrage erklärte die Leverkusener SPD auf Twitter, dass alle Leverkusener Delegierten GEGEN die #Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.
Quelle: https://twitter.com/LevSPD/status/612964376883134464
Wie man aber nun weiß, wurde die Vorratsdatenspeicherung durch das Parteikonvent abgesegnet. Dieses ist in soweit merkwürdig, da 11 von 16 Landesverbänden[1] sich bereits gegen die #Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben. Darunter mit Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg auch jene, die zu den größten Landesverbänden in Deutschland zählen.
[1] https://netzpolitik.org/2015/widerstand-waechst-elf-von-16-spd-landesverbaende-gegen-vorratsdatenspeicherung/