Anfragen Piratenbüro

Gefahrengebiete in Leverkusen

Gefahrengebiet (Quelle: Borty Shanks, Credits: Björn Kiezmann)
Gefahrengebiet (Quelle: Borty Shanks, Credits: Björn Kiezmann)

Die Ratsgruppe wurde angesichts der Berichterstattung über so genannte „Gefahrengebiete“ gebeten, folgende Anfrage an den Stadtrat zu richten.

Anfrage

Laut einem Artikel des Leverkusener Anzeigers betrachtet die Polizei bestimmte Orte in Leverkusen als „Gefahrengebiete“. In diesen Sektoren, auch gefährliche Orte genannt, genießt die Polizei gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW erweiterte Befugnisse und kann etwa Personen kontrollieren, ohne dass ein besonderer Verdacht besteht. Verdachtsunabhängige Kontrollen widersprechen der grundrechtlich verankerten Unschuldsvermutung und derartige Einschnitte in Grundrechte bedürfen besonderer Rechtfertigung. Unklar ist zudem, wie genau die Begrenzung einer solchen Zone festgelegt wird. Die Polizei will dies aus taktischen Gründen geheim halten. Damit besteht der Verdacht der willkürlichen Anwendung.

Um berechtigtes Misstrauen der Bevölkerung auszuräumen, sollte die Polizei daher mit offenen Karten spielen, und genaue Angaben machen. Wir bitten daher die Stadtverwaltung zu einer Stellungnahme zu folgenden Fragen:

  1. Welche Straßenzüge (ggf. nach Hausnummern abgegrenzt) in welchen Ortsteilen zählen im Leverkusener Stadtgebiet zu gefährlichen Orten gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW?
  2. Wie erkennen Menschen, dass sie sich in einem solchen „Gefahrengebiet“ aufhalten?
  3. Wie viele Straftaten wurden an den Orten, die die Polizei gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW als gefährliche Orte betrachtet, im vergangenen Jahr sowie im bisherigen Verlauf von 2014 angezeigt bzw. aufgeklärt und in welchem Verhältnis stehen diese Angaben zu den Werten für die anderen Stadtteile?
  4. Wie viele verdachtsunabhängige Kontrollen hat die Polizei an den Orten, die sie gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW als gefährlich erachtet, im vergangenen Jahr sowie im bisherigen Verlauf von 2014 durchgeführt?
  5. Bei wie vielen verdachtsunabhängigen Kontrollen der Polizei an den Orten, die sie gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW als gefährlich erachtet, wurden im vergangenen Jahr sowie im bisherigen Verlauf von 2014 wie viele Identitätsfeststellungen vorgenommen?
  6. Welche Straftaten wurden dabei jeweils erkannt, aufgeklärt oder verhindert?
  7. Wie wird der Rechtschutz von Personen, die aufgrund ihrer Anwesenheit in einem „Gefahrengebiet“ kontrolliert und/oder festgehalten wurden, durch die Polizei sichergestellt?

Bitte kennzeichnen Sie bei Ihrer Antwort evtl. Passagen, die Sie als nicht-öffentlich einstufen. Begründen Sie ggf. diese Einschätzung. Antworten ohne entsprechende Hinweise betrachten wir als öffentlich.
Besten Dank!

Freundliche Grüße,
die Gruppe PIRATEN im Rat der Stadt Leverkusen

Keine Fragen, keine Antwort

Leider wurde dem Vorschlag von der Ratsgruppe nicht gefolgt. Daher können wir der Bevölkerung keine Antwort auf diese drängenden Fragen zur Verfügung stellen.