Am Freitag berichtete der Leverkusener Anzeiger darüber, dass einer gehbehinderten Frau, die zur Fortbewegung auf ihren Elektroroller angewiesen ist, ein angemessener Zugang zur Fußgängerzone in Wiesdorf verwehrt wird. Für die Leverkusener PIRATEN ist dies inakzeptabel. Die Vorgewehensweise der Stadt widerspricht den Forderungen nach Inklusion und Barrierefreiheit, die sich aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergeben.
Laut Friedhelm Laufs, Leiter des Fachbereiches Straßenverkehr, hat der Rat der Stadt Leverkusen die Nutzung der Fußgängerzonen auf diejenigen Personen begrenzt, für die diese geschaffen wurde – also für Fußgänger. Dies bedeutet, dass Behinderte für die Stadt Fremdkörper in den Fußgängerzonen sind, die eine Sondernutzungsgenehmigung benötigen. Zunächst hatte die Verwaltung eine Gebühr von jährlich 127 Euro für eine solche Genehmigung gefordert. Auf Druck der Presse wurde in Aussicht gestellt, die Gebühren für die Sondergenehmigung auf ein Minimum von zehn bis 20 Euro bei drei Jahren Gültigkeit zu reduzieren. Dennoch würde es die Sondergenehmigung der Behinderten nur erlauben, die Fußgängerzone während der Anlieferungszeiten, also von Montag bis Samstag von jeweils 6 bis 11 Uhr, mit dem Roller zu nutzen. Dies widerspricht der Lebenswirklichkeit. Arzttermine oder Cafébesuche bspw. lassen sich nicht auf diese Zeiten einschränken.
Seit dem 24. März 2009 ist die Bundesregierung verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Aus den darin enthaltenen Forderungen nach Inklusion und Barrierefreiheit ergibt sich, dass Behinderte, die auf Hilfsmittel zur Fortbewegung angewiesen sind, diese im öffentlichen Raum mit sich führen und abstellen dürfen müssen, solange sie damit keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. „Wir rufen die Stadt dazu auf, die Nutzungsbedingungen für Fußgängerzonen barrierefrei zu ändern. Bis dahin muss die Stadtverwaltung unverzüglich eine Sondernutzungsgenehmigung ausstellen und dabei auf Verwaltungsgebühren verzichten“, fordert Oliver Ding vom Piratenbüro Leverkusen. „Sollte dies der Stadt wegen der angespannten Kassenlage nicht möglich sein, bieten die Leverkusener PIRATEN an, eine Spendenaktion für etwaige Kosten durchzuführen.“
Klarmachen zum Ändern!
Am Freitag berichtete der Leverkusener Anzeiger darüber, dass einer gehbehinderten Frau, die zur Fortbewegung auf ihren Elektroroller angewiesen ist, ein angemessener Zugang zur Fußgängerzone in Wiesdorf verwehrt wird. Für die Leverkusener PIRATEN ist dies inakzeptabel. Die Vorgewehensweise der Stadt widerspricht den Forderungen nach Inklusion und Barrierefreiheit, die sich aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergeben.
Laut Friedhelm Laufs, Leiter des Fachbereiches Straßenverkehr, hat der Rat der Stadt Leverkusen die Nutzung der Fußgängerzonen auf diejenigen Personen begrenzt, für die diese geschaffen wurde – also für Fußgänger. Dies bedeutet, dass Behinderte für die Stadt Fremdkörper in den Fußgängerzonen sind, die eine Sondernutzungsgenehmigung benötigen. Zunächst hatte die Verwaltung eine Gebühr von jährlich 127 Euro für eine solche Genehmigung gefordert. Auf Druck der Presse wurde in Aussicht gestellt, die Gebühren für die Sondergenehmigung auf ein Minimum von zehn bis 20 Euro bei drei Jahren Gültigkeit zu reduzieren. Dennoch würde es die Sondergenehmigung der Behinderten nur erlauben, die Fußgängerzone während der Anlieferungszeiten, also von Montag bis Samstag von jeweils 6 bis 11 Uhr, mit dem Roller zu nutzen. Dies widerspricht der Lebenswirklichkeit. Arzttermine oder Cafébesuche bspw. lassen sich nicht auf diese Zeiten einschränken.
Seit dem 24. März 2009 ist die Bundesregierung verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Aus den darin enthaltenen Forderungen nach Inklusion und Barrierefreiheit ergibt sich, dass Behinderte, die auf Hilfsmittel zur Fortbewegung angewiesen sind, diese im öffentlichen Raum mit sich führen und abstellen dürfen müssen, solange sie damit keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. „Wir rufen die Stadt dazu auf, die Nutzungsbedingungen für Fußgängerzonen barrierefrei zu ändern. Bis dahin muss die Stadtverwaltung unverzüglich eine Sondernutzungsgenehmigung ausstellen und dabei auf Verwaltungsgebühren verzichten“, fordert Oliver Ding vom Piratenbüro Leverkusen. „Sollte dies der Stadt wegen der angespannten Kassenlage nicht möglich sein, bieten die Leverkusener PIRATEN an, eine Spendenaktion für etwaige Kosten durchzuführen.“
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