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Massenhafte Funkzellenabfrage in Leverkusen

Polizei - CC-BY-Marco Broscheit
Polizei - CC-BY-Marco Broscheit

Im Februar gab es einen schweren Autounfall auf der A1 zwischen Burscheid uns Kreuz Leverkusen, bei der ein Mensch ums Leben kam und ein Europapolitiker der FDP schwer verletzt wurde. Zur Aufklärung des Falls, bei dem möglicherweise ein schwarzes Fahrzeug beteiligt war, das den Unfall durch ein Fahrmanöver ausgelöst haben soll, hat eine Ermittlungsgruppe der Polizei Köln/Leverkusen die persönlichen Daten mehrerer tausend Handy-Besitzer abgefragt, die zum fraglichen Zeitpunkt in den Funkzellen um den Unfallort angemeldet waren. Die Leverkusener PIRATEN empfinden diese Funkzellenabfrage zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls auf der A1 als unangemessen. Wenn Handydaten abgerufen wurden, die „zahlenmäßig in den fünfstelligen Bereich gehen“, erscheint die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zweifelhaft.

„Wir halten einen sensibleren Umgang mit personenbezogenen Daten für notwendig“, sagt Oliver Ding von Piratenbüro Leverkusen. „Wenn auch offensichtlich Unbeteiligte mit völlig falschen Handynummern als „Zeuge“ angeschrieben werden, offenbart sich die Maßlosigkeit dieses Vorgehens. Die PIRATEN stehen für die Unschuldsvermutung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Beides sollte nicht aus leichtfertigen Gründen beschädigt werden.“

Bei einer Funkzellenabfrage wird erfasst, welche Mobiltelefone sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle befunden haben. Um die Notwendigkeit dieser Maßnahme zu begründen, wird oft mit schwersten Verbrechen wie Terroranschlägen argumentiert. Wie zuletzt durch eine Kleine Anfrage der Berliner Fraktion der Piratenpartei erneut bestätigt wurde, wird die Funkzellenabfrage in der Praxis aber auch schon bei gewöhnlichen Straftaten bis hinunter zu Vandalismus eingesetzt. Die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben, welche den Einsatz nur bei schweren Straftaten vorsehen, werden dabei bewusst ignoriert.

Daher ist auch hier zu prüfen, ob bei diesem Grundrechtseingriff tatsächlich die notwendige Verhältnismäßigkeit geachtet wurde. Peter Mülder vom Piratenbüro Leverkusen zweifelt daran: „Es sollen doch Zeugen gefunden werden. Wie passt das zu §100 StPO? Verschleiert die Polizei die wahre Absicht?“ Sollte die Staatsanwaltschaft die erhobenen Daten nicht nur dazu nutzen, Zeugen ausfindig zu machen, sondern den Personen, die sich zum fraglichen Zeitpunkt in den Funkzellen aufgehalten haben, unterlassene Hilfeleistung oder gar eine Tatbeteiligung vorwerfen, könnte eine Täuschung der Öffentlichkeit vorliegen. Falls sich die ermittelnden Behörden von den Daten versprechen, den vermuteten Verursacher des schwerwiegenden Unfalls ausfindig zu machen, sollten sie von Anfang an mit offenen Karten spielen.

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