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Informationen zur Aufstellungsversammlung AV21.2

Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2022 der Piratenpartei NRW

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen lädt herzlich zur Aufstellungsversammlung (AV21.2) für die Landtagswahl 2022 ein. Die AV21.2 wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

Veranstaltungsort:

Ravensberger Spinnerei
Großer Saal
Ravensberger Park 6
33607 Bielefeld

Die Aufstellungsversammlung beginnt am Samstag, den 20. November um 10:00 Uhr und endet voraussichtlich am Sonntag, den 21. November um 18:00 Uhr.
Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss der Versammlung unterbrochen und am Sonntag um 10:00 Uhr fortgesetzt.

Akkreditierung:

Am Samstag beginnt die Akkreditierung um 09:30 Uhr. Die Akkreditierung ist grundsätzlich jederzeit während des Parteitages möglich. Dazu ist ein gültiger Lichtbildausweis und ein Impf-/Genesen-/Test-Nachweis notwendig. Eine Barzahlung des Mitgliedsbeitrags ist auch vor Ort möglich.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und an der Landtagswahl teilnehmen dürfen, also das 18. Lebensjahr erreicht und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Kandidatur:

Für eine erfolgreiche Aufstellungsversammlung benötigen wir Kandidat:innen. Wenn du dir vorstellen kannst, die Piratenpartei im Landtag NRW zu vertreten, freuen wir uns über deine Kandidatur.
Damit sich die Versammlung ein Bild von dir machen kann, trage bitte deine Kandidatur im Vorfeld im Wiki ein:

Außerdem benötigen wir von dir vorab eine vom Amt bestätigte Wählbarkeitsbescheinigung sowie die Zustimmung zur Aufstellung durch Abgabe einer Zustimmungserklärung und Eidesstattlichen Versicherung.

Corona:

Seit dem 19. Oktober 2021 gilt die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung. Danach gilt aktuell für die Durchführung der Aufstellungsversammlung:

  • Hygiene-Maßnahmen
  • Abstandsgebot (1,5m) und die Maskenpflicht (Medizinische Maske oder FFP2).

Es gilt die 3-G-Regel (Schnelltest), die entsprechenden Nachweise müssen bei der Akkreditierung vorgelegt werden. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Öffnungsklausel:

Es ist davon auszugehen, dass die Coronaschutzverordnung in der Version vom 19.Oktober NICHT am Tag der Aufstellungsversammlung gültig ist. Von daher wird es drei Optionen für die Durchführung geben.

1. Option: Die Bedingungen werden entschärft und es kann sein, dass die Testpflicht weg fällt oder der Zugang für jeden möglich ist. Dann sind die Nachweise natürlich NICHT bei der Akkreditierung vorzulegen.
2. Option: Es bleibt alles auf dem Stand vom 19. Oktober. Hier ist dann der Testnachweis (soweit keine Impfung vorliegt) für beide Tage der Aufstellungsversammlung gültig.
3. Option: Die höheren Infektionszahlen führen zur Verschärfung von Veranstaltungen in Innenräumen. Es ist aktuell dann davon auszugehen, dass der Zugang nur noch Geimpften und Genesenen (2G) möglich ist und der Zugang mit einem negativen Coronaschnelltest NICHT möglich ist.

Wenn Ihr Euch also zur Wahl aufstellen lassen wollt, was wir immer sehr begrüßen, ihr aber noch nicht geimpft seid, dann wäre nach Eingang der Einladung die Impfung mit Johnson & Johnson möglich.

Eine Beanstandung der Wahl bei Verwehrung des Zugangs zur Veranstaltung schließen wir aus!

Alle Informationen zur Aufstellungsversammlung: https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Aufstellungsversammlung_2021.2