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Ergänzungsantrag zum Antrag 2020/0273

Antrag Technische Ausstattung für Homeschooling

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,
bitte setzen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rats und der zuständigen
Gremien:

Antrag

Die Stadtverwaltung befragt die Familien der Leverkusener Schülerinnen und Schüler, inwiefern
sie aufgrund der Erfahrungen im erlebten Distanzunterricht individuellen Bedarf an technischen Hilfsmitteln sehen, die sie nicht selbst zur Verfügung stellen können. Aufgrund der Erkenntnisse dieser Befragung prüft die Stadtverwaltung, inwieweit die Stadt die Bereitstellung dieser technischen Hilfsmittel unterstützen kann.

Begründung

Während bereits etliche digitale Endgeräte für Lehrerinnen und Schülerinnen mit Fördermitteln
beschafft werden konnten, erscheint das Verhältnis von Geräten für Lehrkräfte zu Geräten für SuS von 1:3 willkürlich gewählt zu sein. Im pandemiebedingt notwendigen Distanz- und Wechselunterricht wurde für vielen Familien deutlich, welche realen Probleme Homeschooling mit sich bringt. Nicht alle Familien verfügen über die notwendige Anzahl von Endgeräten oder einen WLAN-Anschluss, und die betroffenen Kinder konnten daher dem Unterricht nicht oder nur
eingeschränkt folgen. Dort, wo Probleme bestehen, sollte die Stadt den Familien Geräte leihweise zur Verfügung stellen. Dort, wo keine WLAN-Zugänge verfügbar sind, könnte Kontakt zur Freifunk-Initiative hergestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Kronenberg

Keneth Dietrich

Oliver Ding

Beratungsfolge

Der Antrag wurde im Schulausschuss vom 9.6.2021 zurück gezogen, da dem Fachbereich Schulen weder die für eine entsprechende Abfrage notwendigen Kontaktdaten der Familien bekannt sind. Die Abfrage müsste über die Schulen selbst laufen. Laut Aussage der Fachbereichsleitung ist dies flächendeckend erfolgt, entsprechende Bedarfe würden auf Schulebene bei der Zuweisung von Endgeräten berücksichtigt.

Siehe auch Beratungsfolge im RIS.

Kommentar

Oliver Ding erklärt den Rückzug des Antrags:

Die Zuständigkeiten in der Schulpolitik sind nicht einfach zu durchschauen. Der Schulausschuss hat keine Weisungsbefugnis über das Handeln der Schulen, weil dies in die Schulhoheit eingreifen würde. Somit gibt es keinen direkten Kanal, um Information über mögliche und benötigte Handlungsfelder an die Familien zu bringen. Wenn Informationen über Schulleitungen gehen, ist die barrierefreie Information der Eltern möglicherweise nicht flächendeckend sichergestellt. Und einen Rückkanal an die Stadtpolitik gibt es ebenso wenig, weil dafür die Ressourcen der einzelnen Schulen nicht ausreichen. Zwar sind die Eltern sind über die einzelnen Schulpflegschaften in das Schulgeschehen eingebunden, aber es gibt derzeit keine stadtweite Elternvertretung für Familien mit Schulkindern. Dies ist auf Kitaebene über die kommunale Elternvertretung, in Leverkusen durch den Stadtelternrat, im KiBiZ vorgesehen. Im Schulgesetz NRW fehlt dies.