Anfragen Leverkusen

Anfrage zu Bedarfen für Bildung und Teilhabe

In Zusammenarbeit mit Ratsherrn Keneth Dietrich entstand folgende Anfrage vom 11.8.2017, die sich wie die Anfrage zu Überbelegungen in Kindertagesstätten mit der Kinderbetreuung und Frühförderung auseinandersetzt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
da in Leverkusen zahlreiche Kinder den beantragten Platz für die Kinderbetreuung nicht erhalten haben, stehen manche Familien vor dem Problem, wie sie die Kinderbetreuung so organisieren, dass ihr Kind trotzdem ausreichende Sozialkontakte jenseits der eigenen Familie hat. Dafür würden sich z. B. die kostenfreien offenen Angebote der Frühen Hilfen in Manfort, Rheindorf-Nord und Steinbüchel eignen oder andere kostenpflichtige Angebote. Bezieher von Transferleistungen stehen dabei dann oft vor dem Problem, dass sie die Fahrtkosten aus dem Regelbedarf finanzieren müssten und dann
kein Geld mehr für die Angebote selbst übrig ist.

  1. Für wie viele Kinder werden in Leverkusen Leistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II gewährt? Bitte aufschlüsseln nach noch nicht schulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern.
  2. Werden die vom Bund zugewiesenen Mittel für Leistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II in Leverkusen vollständig abgerufen? Wenn nein, bitte den nicht abgerufenen Betrag benennen.
  3. Werden die Eltern anspruchsberechtigter Kinder nachweislich umfassend über die Möglichkeit, finanzielle Hilfen zur gesellschaftlichen Teilhabe gemäß § 28 Abs. 7 SGB II informiert?
  4. Liegen der Stadt Leverkusen Gründe vor, warum für anspruchsberechtigte Kinder Leistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II nicht abgerufen werden?

Hintergrund:
Eine Bezieherin von Hartz IV Leistungen hat in Rheindorf im zweiten Jahr keinen Kitaplatz bekommen. Sie möchte nun ihrem Kind die Teilnahme an Angeboten der offenen Jugendhilfe ermöglichen (z. B. in Manfort oder Steinbüchel), kann sich aber die Fahrtkosten nicht leisten. Auch kostenpflichtige Angebote z. B. von der Arbeiterwohlfahrt wären aus vergleichbaren Gründen nicht möglich.

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung liegt nun in der z.d.A. Rat von 7. September 2017 vor:

Zu 1.:
Aktuell erhalten aktuell 551 Kinder Leistungen gemäß § 28 Abs. 7 SGB II – soziale und kulturelle Teilhabe. Der Leistungsumfang beträgt maximal 10 € pro Monat für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote. Da die Gewährung dieser Leistung unabhängig von dem Besuch einer Schule ist, wird dies entsprechend auch nicht erfasst.
Zu 2.:
Die Finanzierung von Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt gemäß § 46 Abs. 8 SGB II. Danach berechnen sich die genannten Prozentsätze jeweils um einen landesspezifischen Wert in Prozentpunkten. Dieser entspricht den Gesamtausgaben des jeweiligen Landes für die Leistungen nach § 28 SGB II, sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes des abgeschlossenen Vorjahres geteilt durch die Gesamtausgaben des jeweiligen Landes für die Leistungen nach § 22 Abs. 1 des abgeschlossenen Vorjahres, multipliziert mit 100. Gemäß der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung
(BBFestVO) vom 07.07.2017 wurde der landesspezifische Wert gemäß § 46 Abs. 8 Satz 1 SGB II auf 4,4 % rückwirkend zum 01.01.2017 angepasst. Die für Leverkusen gültige Beteiligungsquote wurde gemäß § 6a Abs. 4 Satz 5 AG-SGB II auf 0,914320965267700 % rückwirkend zum 01.01.2017 angepasst. Die Kosten der Unterkunft werden monatlich mit der Bezirksregierung abgerechnet. Es erfolgt dementsprechend auch eine monatliche Erstattung für Bildung und Teilhabeleistungen im Rahmen dieser Abrechnung. Eine spezielle Zuweisung für einzelne Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe erfolgt nicht.
Zu 3.:
Seit der Einführung des sogenannten Bildungspaketes im Jahr 2011 werden die anspruchsberechtigten Eltern – aber auch mögliche Leistungsanbieter – kontinuierlich über die Leistungen informiert.

  • Beratung der Eltern bei Beantragung der Grundleistung, wie z. B. SGB II
  • Schriftliche Informationen in Leistungsbescheiden, wie z. B. Wohngeldbescheid
  • Informationen und Unterstützung durch Schulsozialarbeiter in den Schulen
  • Regelmäßige Informationsveranstaltungen für Schulen, Kindergärten, etc.
  • Sprechzeiten zur individuellen Beratung im Fachbereich Soziales
  • Information durch das Kommunale Integrationszentrum

Zu 4.:
Im Rahmen einer – durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragten – Evaluierung der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurde festgestellt, dass Gründe für die Nichtinanspruchnahme beispielsweise der fehlende Bedarf an Förderleistungen oder aber das aufwändige – gesetzlich vorgeschriebene – Antragsverfahren sind.
Diese Feststellung deckt sich mit den praktischen Erfahrungen, die die Verwaltung seit 2011 in Kontakt mit Antragsberechtigten aber auch weiteren Akteuren in diesem Zusammenhang (wie z. B. Schulsozialarbeiter, Vereine, Lehrer, etc.) sammeln konnte.

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