Anfrage
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,
Leverkusen hat im Rahmen der Digitalisierung in der schulischen Bildung zahlreiche IT-Geräte angeschafft. Für die Schüler:innen wurden zahlreiche Tablets für den Einsatz im Unterricht beschafft. Zusätzlich sind viele Klassenräume mit digitalen Leinwänden ausgestattet. Dabei trug staatliche Förderung dazu bei, dass in Leverkusen überdurchschnittlich viele Endgeräte für die Schüler:innen zur Verfügung gestellt werden konnten. Speziell die mobilen Geräte scheinen aber für Einbrecher lukrative Ziele zu sein. Bei aktuellen Einbrüchen in Schulen in Bürrig und Quettingen konnte offenbar eine hohe zweistellige Zahl an iPads entwendet werden.
Zur Strategie zum Schutz der verwendeten digitalen Endgeräte haben wir folgende Fragen:
- Sind die mobilen Geräte bzw. die digitalen Leinwände mit einer netzwerkbasierten Verschlüsselung ausgestattet, die verhindert, dass das Gerät außerhalb des Netzwerks in Betrieb genommen werden kann? Wenn nein, warum nicht?
- Sieht das Konzept für die die Aufbewahrung der mobilen Geräte mechanische Befestigung z.B. mit Kabelschlössern bei dezentraler Aufbewahrung bzw. bei zentraler Aufbewahrung durch Einschließen in einen Tresor mit mindestens Sicherheitsklasse Grad 0 nach EN 1143-1 vor? Wenn nein, warum nicht?
- Sind die digitalen Leinwände in den Unterrichtsräumen mechanisch befestigt, um gegen Wegrollen oder Wegtragen zu sichern?
- Sind aktive Netzwerkkomponenten, die frei zugänglich sind (z.B. WLAN-Access-Points), durch mechanische Befestigung vor Wegnehmen geschützt? Wenn nein, warum nicht?
- Wie wird den Lehrkräften, die mit den digitalen Endgeräten arbeiten, die adäquate Aufbewahrung der Geräte vermittelt?
- Wie bewertet die Stadt Leverkusen angesichts des hohen Schadens bei zentraler Aufbewahrung in den Schulen die Option, zur Aufbewahrung der mobilen Geräte diese Schüler:innen mitzugeben?
Mit freundlichen Grüßen
Keneth Dietrich
Oliver Ding
Stellungnahme
Zu 1.:
Eine solche Absicherung der Geräte besteht nicht und ist auch nicht gewollt.
Die mobilen Geräte werden in ein Mobile Device Management (MDM) aufgenommen, das vorrangig für den Support der Geräte genutzt wird. Das MDM eröffnet jedoch auch die Möglichkeit, die Geräte zu orten, sobald sie in ein beliebiges Netzwerk eingebunden werden. Eine netzwerkbasierte Verschlüsselung würde dies verhindern.
Auffällig ist jedoch, dass die gestohlenen Geräte nicht in Betrieb genommen werden oder nur vereinzelt durch eine Inbetriebnahme insbesondere im nordafrikanischen und arabischen Raum auftauchen.
Es kann daher unterstellt werden, dass die Geräte nicht mit dem Ziel des Verkaufes zur weiteren Nutzung entwendet werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie demontiert und die Bauteile (Chips, Festplatten, Kondensatoren, Wertstoffe) einer anderen Nutzung zugeführt werden. Mit einer netzwerkbasierten Verschlüsselung wäre im Übrigen das digitale Lernen auf Distanz/Homeschooling nicht bzw. nur mit einem nicht zu leistenden Personalaufwand möglich.
Zu 2.:
Eine solche Absicherung der Geräte ist nicht vorgesehen, da sie
- erhebliche finanzielle Mittel bindet,
- personell von den Schulen nicht geleistet werden kann (Zeitaufwand für das Anbringen der Kabelschlösser bei ∅ 90 – 360 Geräten)
und
- erhebliche Zweifel daran bestehen, dass sie Wirkung zeigen würden.
Die letzten Einbrüche/Diebstähle haben gezeigt, dass die Täter ggf. auch mit brachialer
Gewalt vorgehen, um an ihr Ziel zu gelangen. Es wurden u. a. Tresore aufgebrochen.
Es kann deshalb unterstellt werden, dass bei den oben genannten Sicherungsmaßnahmen mit weiteren Kollateralschäden zu rechnen wäre.
Ziel aller Maßnahmen muss es daher sein, dass den Tätern das Betreten der Gebäude erschwert wird bzw. es mit einem sehr hohen Risiko verbunden ist, die Einbrüche/Diebstähle zu begehen.
Zu 3.:
Die installierten Smartboards sind fest an der Wand montiert. Eine Demontage ist nur mit Werkzeug oder grober Gewalt möglich. Die mobilen Smartboards (Ausnahme) sind mit Bremsen ausgestattet, die jedoch keinen Diebstahlschutz darstellen. Bisher wurde lediglich ein Smartboard entwendet.
Die Geräte sind sehr schwierig zu transportieren, da sie bis zu 180 kg wiegen und für den Abtransport ein größeres Fahrzeug benötigt wird. Der Abtransport mit mobilem Untergestell ist aufgrund des Gewichtes (ca. 200 kg) und der Größe noch aufwendiger.
Zu 4.:
Aktive Netzwerkkomponenten (zum Beispiel Switche) sind in den Technikräumen der Schulen fest verbaut. Die in den Klassen aktuell verbauten Accesspoints werden an der Decke oder bei abgehängten Decken unter der Decke befestigt. Über einen besonderen Diebstahlschutz verfügen sie nicht, können aber nur mit großem Aufwand demontiert werden. Aktive Netzwerkkomponenten wurden bisher nicht entwendet.
Zu 5.:
Ein auf die digitalen Geräte bezogener Hinweis zur Aufbewahrung der Geräte erfolgt nicht. Es wird im Rahmen von Rundschreiben regelmäßig darauf aufmerksam gemacht, wie Wertgegenstände in den Schulen zu lagern sind. Die wiederkehrende Sensibilisierung der Lehrkräfte hinsichtlich des Umganges mit Wertgegenständen ist im Übrigen auch eine innere Schulangelegenheit, somit Aufgabe der Schulleitungen.
Zu 6.:
Mit Blick auf dem damit verbundenen hohen Aufwand (Erstellen von Übergabeprotokollen, Abschluss von Nutzungsbedingungen, Kontrolle der Rückläufer u. ä.), der aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht geleistet werden kann, kommt diese Option nur bei einer 1:1 Ausstattung, mithin nur bei einer dauerhaften Übergabe der Ausstattung infrage.
Schulen
(Diese Antwort erschien in der z.d.A. Rat Nr. 6 vom 27.7.2023)
Inhalte
Anfrage
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,
Leverkusen hat im Rahmen der Digitalisierung in der schulischen Bildung zahlreiche IT-Geräte angeschafft. Für die Schüler:innen wurden zahlreiche Tablets für den Einsatz im Unterricht beschafft. Zusätzlich sind viele Klassenräume mit digitalen Leinwänden ausgestattet. Dabei trug staatliche Förderung dazu bei, dass in Leverkusen überdurchschnittlich viele Endgeräte für die Schüler:innen zur Verfügung gestellt werden konnten. Speziell die mobilen Geräte scheinen aber für Einbrecher lukrative Ziele zu sein. Bei aktuellen Einbrüchen in Schulen in Bürrig und Quettingen konnte offenbar eine hohe zweistellige Zahl an iPads entwendet werden.
Zur Strategie zum Schutz der verwendeten digitalen Endgeräte haben wir folgende Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Keneth Dietrich
Oliver Ding
Stellungnahme
Zu 1.:
Eine solche Absicherung der Geräte besteht nicht und ist auch nicht gewollt.
Die mobilen Geräte werden in ein Mobile Device Management (MDM) aufgenommen, das vorrangig für den Support der Geräte genutzt wird. Das MDM eröffnet jedoch auch die Möglichkeit, die Geräte zu orten, sobald sie in ein beliebiges Netzwerk eingebunden werden. Eine netzwerkbasierte Verschlüsselung würde dies verhindern.
Auffällig ist jedoch, dass die gestohlenen Geräte nicht in Betrieb genommen werden oder nur vereinzelt durch eine Inbetriebnahme insbesondere im nordafrikanischen und arabischen Raum auftauchen.
Es kann daher unterstellt werden, dass die Geräte nicht mit dem Ziel des Verkaufes zur weiteren Nutzung entwendet werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie demontiert und die Bauteile (Chips, Festplatten, Kondensatoren, Wertstoffe) einer anderen Nutzung zugeführt werden. Mit einer netzwerkbasierten Verschlüsselung wäre im Übrigen das digitale Lernen auf Distanz/Homeschooling nicht bzw. nur mit einem nicht zu leistenden Personalaufwand möglich.
Zu 2.:
Eine solche Absicherung der Geräte ist nicht vorgesehen, da sie
und
Die letzten Einbrüche/Diebstähle haben gezeigt, dass die Täter ggf. auch mit brachialer
Gewalt vorgehen, um an ihr Ziel zu gelangen. Es wurden u. a. Tresore aufgebrochen.
Es kann deshalb unterstellt werden, dass bei den oben genannten Sicherungsmaßnahmen mit weiteren Kollateralschäden zu rechnen wäre.
Ziel aller Maßnahmen muss es daher sein, dass den Tätern das Betreten der Gebäude erschwert wird bzw. es mit einem sehr hohen Risiko verbunden ist, die Einbrüche/Diebstähle zu begehen.
Zu 3.:
Die installierten Smartboards sind fest an der Wand montiert. Eine Demontage ist nur mit Werkzeug oder grober Gewalt möglich. Die mobilen Smartboards (Ausnahme) sind mit Bremsen ausgestattet, die jedoch keinen Diebstahlschutz darstellen. Bisher wurde lediglich ein Smartboard entwendet.
Die Geräte sind sehr schwierig zu transportieren, da sie bis zu 180 kg wiegen und für den Abtransport ein größeres Fahrzeug benötigt wird. Der Abtransport mit mobilem Untergestell ist aufgrund des Gewichtes (ca. 200 kg) und der Größe noch aufwendiger.
Zu 4.:
Aktive Netzwerkkomponenten (zum Beispiel Switche) sind in den Technikräumen der Schulen fest verbaut. Die in den Klassen aktuell verbauten Accesspoints werden an der Decke oder bei abgehängten Decken unter der Decke befestigt. Über einen besonderen Diebstahlschutz verfügen sie nicht, können aber nur mit großem Aufwand demontiert werden. Aktive Netzwerkkomponenten wurden bisher nicht entwendet.
Zu 5.:
Ein auf die digitalen Geräte bezogener Hinweis zur Aufbewahrung der Geräte erfolgt nicht. Es wird im Rahmen von Rundschreiben regelmäßig darauf aufmerksam gemacht, wie Wertgegenstände in den Schulen zu lagern sind. Die wiederkehrende Sensibilisierung der Lehrkräfte hinsichtlich des Umganges mit Wertgegenständen ist im Übrigen auch eine innere Schulangelegenheit, somit Aufgabe der Schulleitungen.
Zu 6.:
Mit Blick auf dem damit verbundenen hohen Aufwand (Erstellen von Übergabeprotokollen, Abschluss von Nutzungsbedingungen, Kontrolle der Rückläufer u. ä.), der aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht geleistet werden kann, kommt diese Option nur bei einer 1:1 Ausstattung, mithin nur bei einer dauerhaften Übergabe der Ausstattung infrage.
Schulen
(Diese Antwort erschien in der z.d.A. Rat Nr. 6 vom 27.7.2023)