Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnungen der zuständigen Gremien:
Antrag
Die Stadt Leverkusen richtet im a) Ratssaal, b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen, c) den für Sitzungen anderer Gremien genutzten Sälen in den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind, induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven Höranlagen.
Begründung
Derzeit ist es nicht allen Einwohner*innen möglich, den Sitzungen und Veranstaltungen in den städtischen Sitzungssälen akustisch zu folgen. Hörbeeinträchtigte Personen mit entsprechend ausgerüsteten Hörgeräten können durch die Erweiterung der bereits vorhandenen Mikrofonanlagen um die entsprechenden Induktionsschleifen die akustischen Signale direkt über das Hörgerät empfangen.
Zur barrierefreien Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen zählt auch die barrierefreie akustische Wahrnehmung. Ohne entsprechende Hilfsmittel werden hörbeeinträchtigte Personen von der aktiven und passiven Teilnahme ausgeschlossen oder beschränkt.
Keneth Dietrich
Die Linke
Oliver Ding
Beratungsfolge
Die Beratungen des Antrags sind dem Ratsinformationssystem zu entnehmen. Am 30.3.2023 wurde der Antrag Nr. 2023/2043 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen vom 06.03.2023 im Rat abgestimmt und einstimmig angenommen:
Beschluss
Die Stadt Leverkusen richtet
1. im Ratssaal
2. in den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen
3. in den für Sitzungen anderer Gremien genutzten Sälen in den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind,
Hörunterstützungen durch eine Audiosignalübertragung über WLAN ein.
– einstimmig –
Inhalte
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnungen der zuständigen Gremien:
Antrag
Die Stadt Leverkusen richtet im a) Ratssaal, b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen, c) den für Sitzungen anderer Gremien genutzten Sälen in den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind, induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven Höranlagen.
Begründung
Derzeit ist es nicht allen Einwohner*innen möglich, den Sitzungen und Veranstaltungen in den städtischen Sitzungssälen akustisch zu folgen. Hörbeeinträchtigte Personen mit entsprechend ausgerüsteten Hörgeräten können durch die Erweiterung der bereits vorhandenen Mikrofonanlagen um die entsprechenden Induktionsschleifen die akustischen Signale direkt über das Hörgerät empfangen.
Zur barrierefreien Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen zählt auch die barrierefreie akustische Wahrnehmung. Ohne entsprechende Hilfsmittel werden hörbeeinträchtigte Personen von der aktiven und passiven Teilnahme ausgeschlossen oder beschränkt.
Keneth Dietrich
Die Linke
Oliver Ding
Beratungsfolge
Die Beratungen des Antrags sind dem Ratsinformationssystem zu entnehmen. Am 30.3.2023 wurde der Antrag Nr. 2023/2043 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen vom 06.03.2023 im Rat abgestimmt und einstimmig angenommen:
Beschluss