Gesellschaft

PIRATEN fragen: Wer macht mit beim Leistungsschutzrecht?

Dinosaurier, gebaut aus Zeitungspapier (Epsos.de - CC-BY)
Dinosaurier, gebaut aus Zeitungspapier (Epsos.de - CC-BY)
Leistungsschutzrecht ist kein Recht, sondern Willkür
Leistungsschutzrecht ist kein Recht, sondern Willkür (CC-BY-SA Piratenpartei)

Die Besucher dieser Website bekommen seit einigen Monaten mit, dass wir das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht allzu prickelnd finden. Wir weisen schließlich bei Links auf Angebote von Verlagen, die das Leistungsschutzrecht unterstützen und dafür zum Teil kräftig getrommelt haben, mit einer Hinweisseite darauf hin.

Die Piratenpartei setzt sich seit Jahren dafür ein, die Zitatfreiheit nach §51 UrhG vor der übermäßigen Einschränkung durch ein Leistungsschutzrecht zu bewahren. Die Informationsseite leistungsschutzrecht.info und unser Themen-Flyer fassen die Argumente gegen diesen Unfug das Leistungsschutzrecht gut zusammen. Bei unserem Infostand im Juli konnten wir so manchem interessierten Bürger vermitteln, warum dieses vor allem vom Springer-Verlag herbei lobbyierte Recht unserer Meinung nach kontraproduktiv ist.

Mittlerweile hat sich dies bestätigt: Obwohl die eigentlich beabsichtigte Abschöpfung von Geldern bei Google verhindert wurde, kuschten fast alle großen Verlage vor dem angedrohten Rausschmiss bei Google News. Die Urheber, die angeblich ebenfalls vom Leistungsschutzrecht profitieren sollten, gingen ohnehin leer aus. Stattdessen resultierte die mit dem Leistungsschutzrecht geschaffene Rechtsunsicherheit in der Einstellung oder Einschränkung von verschiedenen zukunftsweisenden Dienste wie Rivva oder Commentarist.

Seit dem 1. August ist das Leistungsschutzrecht nun in Kraft. Die Leverkusener PIRATEN haben dies zum Anlass genommen und einmal nachgefragt, wie bei den regionalen Verlagen und Zeitungen damit umgegangen wird:


Wir dokumentieren hier, welche Antworten wir dazu erhalten.

Wir werden Euch auf dem Laufenden halten.