Pressemitteilung

Leverkusener PIRATEN kritisieren massenhafte Funkzellenabfrage

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Leverkusener PIRATEN kritisieren massenhafte Funkzellenabfrage

Die Leverkusener PIRATEN empfinden die Funkzellenabfrage durch eine Ermittlungsgruppe der Polizei Köln/Leverkusen zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls auf der A1 als unangemessen. Wenn Handydaten abgerufen wurden, die „zahlenmäßig in den fünfstelligen Bereich gehen“, erscheint die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zweifelhaft.

„Wir halten einen sensibleren Umgang mit personenbezogenen Daten für notwendig“, sagt Oliver Ding von Piratenbüro Leverkusen. „Wenn auch offensichtlich Unbeteiligte mit völlig falschen Handynummern als „Zeuge“ angeschrieben wirdwerden (vgl. <http://www.rp-online.de/bergisches-land/leverkusen/nachrichten/alvaro-unfall-mann-unverschuldet-im-visier-1.3296767>), offenbart sich die Maßlosigkeit dieses Vorgehens. Die PIRATEN stehen für die Unschuldsvermutung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Beides sollte nicht aus leichtfertigen Gründen beschädigt werden.“

Bei einer Funkzellenabfrage wird erfasst, welche Mobiltelefone sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle befunden haben. Um die Notwendigkeit dieser Maßnahme zu begründen, wird oft mit schwersten Verbrechen wie Terroranschlägen argumentiert. Wie zuletzt durch eine Kleine Anfrage der Berliner Fraktion der Piratenpartei erneut bestätigt wurde, wird die Funkzellenabfrage in der Praxis aber auch schon bei gewöhnlichen Straftaten bis hinunter zu Vandalismus eingesetzt (vgl. <http://www.piratenpartei.de/2013/01/31/ausmas-der-handyuberwachung-per-funkzellenabfrage-weitestgehend-im-dunkeln/>). Die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben, welche den Einsatz nur bei schweren Straftaten vorsehen, werden dabei bewusst ignoriert.

Daher ist auch hier zu prüfen, ob bei diesem Grundrechtseingriff tatsächlich die notwendige Verhältnismäßigkeit geachtet wurde. Peter Mülder vom Piratenbüro Leverkusen zweifelt daran: „Es sollen doch Zeugen gefunden werden. Wie passt das zu §100 StPO? Verschleiert die Polizei die wahre Absicht?“ Sollte die Staatsanwaltschaft die erhobenen Daten nicht nur dazu nutzen, Zeugen ausfindig zu machen, sondern den Personen, die sich zum fraglichen Zeitpunkt in den Funkzellen aufgehalten haben, unterlassene Hilfeleistung oder gar eine Tatbeteiligung vorwerfen, könnte eine Täuschung der Öffentlichkeit vorliegen. Falls sich die ermittelnden Behörden von den Daten versprechen, den vermuteten Verursacher des schwerwiegenden Unfalls ausfindig zu machen, sollten sie von Anfang an mit offenen Karten spielen.

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