Das Landgericht München hat der Beschwerde der Piratenpartei gegen die Beschlagnahme ihrer Server teilweise stattgegeben. Im Juni 2022 sind anlässlich der Ermittlung wegen eines Leaks von Sicherheitsprotokollen zum G-7-Gipfel Daten von einem Root-Server und einem Cloud-Server der Piratenpartei Deutschland beschlagnahmt worden. Die Piratenpartei verurteilte bereits damals das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft scharf und legte Beschwerde ein.
Das Landgericht stellte nunmehr per Beschluss fest, dass zumindest die Beschlagnahme der Daten von dem Cloud-Server rechtswidrig war und ordnete die umgehende Löschung der dort gewonnenen Daten, insbesondere etwaiger Mitgliederdaten, an.
Die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, begrüßt die Entscheidung:
„Wir als PIRATEN sind noch immer entsetzt, wie leichtfertig die Staatsanwaltschaft ohne vorherige Anhörung eine Beschlagnahme unserer Server veranlassen konnte. Der richterliche Beschluss des Amtsgerichts München in Bezug auf die Beschlagnahme des Cloud-Servers erschien uns von Anfang als offensichtlich rechtswidrig, da die auf den Cloud-Servern gespeicherten Daten in absolut keinerlei erkennbarem Kontext zu den Ermittlungen auf der CryptPad-Instanz standen. Gerade bei der Beschlagnahme von Daten bei politischen Parteien sollten die ermittelnden Behörden besondere Sorgfalt walten lassen, damit das Vertrauen in das demokratische und parteipolitische Engagement nicht unnötig zerstört wird.“
Weiter führt Herpertz aus:
„Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, die Beschlagnahme der Server zu veranlassen, ist für uns nach wie vor weder aus technischer noch rechtlicher Sicht nachvollziehbar. Es hätte schon im Vorfeld klar ersichtlich sein müssen, dass keinerlei für das Verfahren relevante Erkenntnisse dort gewonnen werden können. Die auf unserer Online-Plattform für die Allgemeinheit bereitgestellten CryptPads verwenden eine zu 100% clientseitige Verschlüsselung. Die Technologie sendet zur Garantie der Sicherheit der Daten weder Schlüssel noch Benutzernamen auf die Server, sondern sie werden clientseitig gespeichert. Dies hätte auch den ermittelnden Behörden bewusst sein müssen, bevor sie leichtfertig etwaige höchstpersönliche Daten von unbeteiligten Dritten auf unseren Cloud-Servern beschlagnahmen lassen. Wie es dazu kommen konnte, ist uns bislang nicht bekannt, da uns noch keine Akteneinsicht gewährt wurde. Wir werden das Verfahren weiterhin begleiten und stellen nochmals ausdrücklich klar, dass sich die Piratenpartei Deutschland hier weiterhin engagieren und keine rechtswidrigen Maßnahmen dulden wird.“
Das Landgericht München hat der Beschwerde der Piratenpartei gegen die Beschlagnahme ihrer Server teilweise stattgegeben. Im Juni 2022 sind anlässlich der Ermittlung wegen eines Leaks von Sicherheitsprotokollen zum G-7-Gipfel Daten von einem Root-Server und einem Cloud-Server der Piratenpartei Deutschland beschlagnahmt worden. Die Piratenpartei verurteilte bereits damals das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft scharf und legte Beschwerde ein.
Das Landgericht stellte nunmehr per Beschluss fest, dass zumindest die Beschlagnahme der Daten von dem Cloud-Server rechtswidrig war und ordnete die umgehende Löschung der dort gewonnenen Daten, insbesondere etwaiger Mitgliederdaten, an.
Die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, begrüßt die Entscheidung:
Weiter führt Herpertz aus: