Unterstützungsunterschriften sind die dokumentierte Unterstützung eines Wahlvorschlags durch einen im Wahlbezirk wahlberechtigten Bürger. Die Vorlage solcher Unterschriften wird für Parteien und Wählergruppierungen notwendig, die nicht bereits in der vergangenen Wahlperiode gewählte Ratsmitglieder entsenden konnten bzw. von denen nicht mindestens 5 Abgeordnete im Landtag oder im Bundestag sitzen.
Warum sind Unterstützungsunterschriften erforderlich?
Der Bundeswahlleiter erklärt dies so:
Mit einer solchen Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Das soll sicherstellen, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängern im Wahlvolk finden.
Die Unterschrift soll also dem Wahlleiter zeigen, dass der Wahlvorschlag ernsthaft ist und die Partei oder die Wählergruppierung sowie deren Kandidaten in der Bevölkerung auf Zustimmung trifft. Wir denken ja, dass ein solcher Nachweis am besten durch Wahlergebnisse demonstriert wird. Aber der Staat will, dass wir erst mal Unterstützungsunterschriften vorlegen müssen. Dies hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags auch bereits geprüft und bestätigt.
Solange die Piratenpartei nicht in Räten, Vertretungen und Parlamenten sitzt, müssen wir also solche Unterstützungsunterschriften zu unseren Wahlvorschlägen vorlegen. Ob und wofür wir aktuell Unterstützungsunterschriften sammeln, findet Ihr beim entsprechenden Schlagwort:
Wir haben es geschafft. Mit Eurer Hilfe. Wir haben Formulare geschleppt, an Türen geklingelt, Gespräche geführt, zugehört und Mut gemacht. Alle erforderlichen Unterlagen und Eure Unterstützerunterschriften… Der Beitrag Zur Zulassung empfohlen: unser Wahlvorschlag erschien zuerst auf Piratenpartei Leverkusen.
Wir brauchen Deine Hilfe Am 15. Mai 2022 ist es wieder einmal so weit: In Nordrhein-Westfalen wird ein neuer Landtag gewählt. Auch wir… Der Beitrag Wir brauchen Unterstützung: 50 Unterschriften für Oliver Ding erschien zuerst auf Piratenpartei Leverkusen.
+++ Landtag NRW beschließt: Aufstellungsversammlungen in Präsenz ab sofort unzulässig +++ Ernst der epidemiologische Lage erfordert nun schnelle Lösungen +++ Der Beitrag PIRATEN fordern Absenkung der Unterstützungsunterschriften zur Landtagswahl erschien zuerst auf Piratenpartei Leverkusen.
Wie muss das Formblatt ausgefüllt werden?
Wichtig beim Ausfüllen ist, dass das jeweilige Formblatt für den Wahlvorschlag persönlich und handschriftlich so ausgefüllt wird, wie die Angaben dem Einwohnermeldeamt vorliegen. Dies ist dem eigenen Personalausweis zu entnehmen. Ein Beispiel für einen Kreiswahlvorschlag für eine Landtagswahl:
Wenn Ihr das Formblatt selbst ausdruckt, achtet bitte auf einen farbigen UND doppelseitigen Ausdruck.
Auf der Rückseite des Formblatts ist die notwendige Datenschutzerklärung zu finden. Wenn dies nicht auf der gleichen Seite steht, ist nicht nachzuvollziehen, ob der unterzeichnenden Person diese Datenschutzerklärung bei der Unterschrift bekannt war.
Die Stempel sind i.d.R. blau, was bei schwarzweißen Ausdrucken nicht erkennbar ist.
Wer darf wann und wie unterschreiben?
Jeder Wahlberechtigte kann für jede Art des Wahlvorschlags immer nur eine Unterschrift leisten. Dies bedeutet, dass jemand, der vor Ort für den Direktkandidaten der PIRATEN unterschrieben hat, nicht auch für den Direktkandidaten der Partei Die PARTEI oder andere unterschreiben kann. Es wäre jedoch rechtlich zulässig, eine Unterschrift für die Landesliste einer anderen Partei zu leisten, obwohl wenn wir dort natürlich auch eine Unterschrift für die PIRATEN bevorzugen würden. Das Unterschreiben mehrerer Vorschläge wäre ggf. sogar strafbar.
Die Unterstützungsunterschrift kann immer nur für das Gebiet geleistet werden, wo die unterzeichnende Person wahlberechtigt ist. Am einfachsten ist dies, wenn Ihr mit dem Hauptwohnsitz in Leverkusen gemeldet und wahlberechtigt seid. Wer z.B. in NRW lebt, aber nicht in Leverkusen wohnt, darf nicht für Kandidaten in Leverkusener Wahlbezirken unterschreiben, sehr wohl aber für die Landesliste NRW. Wer in Leverkusen wohnt, aber kein Wahlrecht hat, darf leider auch nicht für uns unterschreiben. Gerne informieren wir aber über unsere politischen Programme und Vorschläge.
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Unterstützungsunterschriften sind die dokumentierte Unterstützung eines Wahlvorschlags durch einen im Wahlbezirk wahlberechtigten Bürger. Die Vorlage solcher Unterschriften wird für Parteien und Wählergruppierungen notwendig, die nicht bereits in der vergangenen Wahlperiode gewählte Ratsmitglieder entsenden konnten bzw. von denen nicht mindestens 5 Abgeordnete im Landtag oder im Bundestag sitzen.
Warum sind Unterstützungsunterschriften erforderlich?
Der Bundeswahlleiter erklärt dies so:
Die Unterschrift soll also dem Wahlleiter zeigen, dass der Wahlvorschlag ernsthaft ist und die Partei oder die Wählergruppierung sowie deren Kandidaten in der Bevölkerung auf Zustimmung trifft. Wir denken ja, dass ein solcher Nachweis am besten durch Wahlergebnisse demonstriert wird. Aber der Staat will, dass wir erst mal Unterstützungsunterschriften vorlegen müssen. Dies hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags auch bereits geprüft und bestätigt.
Solange die Piratenpartei nicht in Räten, Vertretungen und Parlamenten sitzt, müssen wir also solche Unterstützungsunterschriften zu unseren Wahlvorschlägen vorlegen. Ob und wofür wir aktuell Unterstützungsunterschriften sammeln, findet Ihr beim entsprechenden Schlagwort:
Wie muss das Formblatt ausgefüllt werden?
Wichtig beim Ausfüllen ist, dass das jeweilige Formblatt für den Wahlvorschlag persönlich und handschriftlich so ausgefüllt wird, wie die Angaben dem Einwohnermeldeamt vorliegen. Dies ist dem eigenen Personalausweis zu entnehmen. Ein Beispiel für einen Kreiswahlvorschlag für eine Landtagswahl:
Wenn Ihr das Formblatt selbst ausdruckt, achtet bitte auf einen farbigen UND doppelseitigen Ausdruck.
Wer darf wann und wie unterschreiben?
Jeder Wahlberechtigte kann für jede Art des Wahlvorschlags immer nur eine Unterschrift leisten. Dies bedeutet, dass jemand, der vor Ort für den Direktkandidaten der PIRATEN unterschrieben hat, nicht auch für den Direktkandidaten der Partei Die PARTEI oder andere unterschreiben kann. Es wäre jedoch rechtlich zulässig, eine Unterschrift für die Landesliste einer anderen Partei zu leisten, obwohl wenn wir dort natürlich auch eine Unterschrift für die PIRATEN bevorzugen würden. Das Unterschreiben mehrerer Vorschläge wäre ggf. sogar strafbar.
Die Unterstützungsunterschrift kann immer nur für das Gebiet geleistet werden, wo die unterzeichnende Person wahlberechtigt ist. Am einfachsten ist dies, wenn Ihr mit dem Hauptwohnsitz in Leverkusen gemeldet und wahlberechtigt seid. Wer z.B. in NRW lebt, aber nicht in Leverkusen wohnt, darf nicht für Kandidaten in Leverkusener Wahlbezirken unterschreiben, sehr wohl aber für die Landesliste NRW. Wer in Leverkusen wohnt, aber kein Wahlrecht hat, darf leider auch nicht für uns unterschreiben. Gerne informieren wir aber über unsere politischen Programme und Vorschläge.
Danke für Eure Unterstützung!