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Antrag Förderung von Balkonsolaranlagen für Mieter*innen und Kleingärtner*innen

Gerne dokumentieren wir den von Oliver Ding entworfenen Antrag Förderung von Balkonsolaranlagen für Mieter*innen und Kleingärtner*innen, den Ratsherr Keneth Dietrich für uns gestellt hat.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnungen der zuständigen Gremien:

Antrag

Der Rat möge ein Förderprogramm zur Bezuschussung von Balkonsolaranlagen mit folgenden Inhalten beschließen:
Die Stadt setzt ein Förderprogramm für Mieter*innen und Kleingärtner*innen auf.
Gefördert werden VDE-Norm-konforme Balkonsolarmodule und so genannte Guerilla-Solar-Installationen (Anlagebetrieb über Außensteckdose, unabhängig vom Netzbetreiber). Für den Anschluss ist ein Wieland-Stecker zu verwenden. Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie gelistet sind, halten diese Vorgaben ein.
Der Aufbau einer Balkonsolaranlage wird nach dem Vorbild anderer Gemeinden pauschal mit 200 Euro gefördert. Im ersten Jahr, dann Erfahrungsbericht, dann anpassen/erhöhen)
Das Förderungsverfahren verläuft unbürokratisch nach Vorlage eines Kaufbelegs (Modul) und durch Installationsnachweis der Einspeisesteckdose spätestens sechs Monate nach Installation des Balkonsolarmoduls.

Begründung

Um dem Klimawandel effektiv zu begegnen, brauchen wir die Energiewende. Mit Balkonsolaranlagen steht nun auch Mieter*innen und Kleingärtner*innen, denen normalerweise kein eigenes Dach zur Erzeugung von Sonnenenergie zur Verfügung steht, eine Option offen, um die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion in der Stadt zu unterstützen.

Damit sich mehr Menschen als bisher über die Produktion erneuerbarer Energien an der Ernergiewende beteiligen können, soll die Stadt Leverkusen für Mieter*innen und Kleingärtner*innen ein Förderprogramm mit pauschalem Zuschuss für den Anschluss mit einem Wieland-Stecker auf und setzt darüberhinaus auf einen finanziellen Anreiz – andere Kommunen fördern den Anschluss mit bis zu 200 Euro.

Die Installation solcher Anlagen hat neben den klimapolitschen Vorteilen auch einen Mobilisierungs- und damit einen Multiplikatoreneffekt, der so manchen veranlassen könnte, eine Anlage auch ohne Förderung zu installieren.

Quelle: https://buergerinfo-loerrach.de/getfile.php?id=329024&type=do

Beratungsfolge

Die Beratungsfolge ist dem RIS zu entnehmen. Der Antrag wurde mit Änderungen im Stadtrat angenommen.

Förderung von PV-Anlagen für Mieter/innen und Kleingärtner/innen
12.1 Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 06.12.2021
- Nr.: 2021/1235
12.2 Antrag von DIE LINKE vom 22.11.2021
- Nr.: 2021/1207
Die Anträge Nrn. 2021/1235 und 2021/1207 werden gemeinsam beraten.
Herr Bürgermeister Marewski lässt über die beiden Anträge in der Fassung 
der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen 
und Bauen vom 24.01.2022 abstimmen.
Beschluss:
Die Stadt Leverkusen wird kein eigenes Förderprogramm aus dem städti-
schen Haushalt bereitstellen. Der Rat der Stadt beauftragt die Energieversor-
gung Leverkusen GmbH (EVL) mit der Prüfung, wie ein Mietermodell für klei-
ne Photovoltaik-Anlagen für den Eigengebrauch (z. B. Balkonsolaranlagen) 
umgesetzt werden kann. Die EVL soll dabei auch prüfen, ob und inwieweit 
hierfür Förderungen für die Hauseigentümer und Mieter möglich sind (z. B. 
über Sammelbestellungen dieser Anlagen durch die EVL). 
dafür: 40 (14 CDU, 10 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGER-
LISTE, 2 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)
Enth.: 4 (2 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)
Auszug aus der Niederschrift Ö der Ratssitzung vom 4.4.2022