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Antrag Förderung von Balkonsolaranlagen für Mieter*innen und Kleingärtner*innen

Gerne dokumentieren wir den von Oliver Ding entworfenen Antrag Förderung von Balkonsolaranlagen für Mieter*innen und Kleingärtner*innen, den Ratsherr Keneth Dietrich für uns gestellt hat.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnungen der zuständigen Gremien:

Antrag

Der Rat möge ein Förderprogramm zur Bezuschussung von Balkonsolaranlagen mit folgenden Inhalten beschließen:
Die Stadt setzt ein Förderprogramm für Mieter*innen und Kleingärtner*innen auf.
Gefördert werden VDE-Norm-konforme Balkonsolarmodule und so genannte Guerilla-Solar-Installationen (Anlagebetrieb über Außensteckdose, unabhängig vom Netzbetreiber). Für den Anschluss ist ein Wieland-Stecker zu verwenden. Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie gelistet sind, halten diese Vorgaben ein.
Der Aufbau einer Balkonsolaranlage wird nach dem Vorbild anderer Gemeinden pauschal mit 200 Euro gefördert. Im ersten Jahr, dann Erfahrungsbericht, dann anpassen/erhöhen)
Das Förderungsverfahren verläuft unbürokratisch nach Vorlage eines Kaufbelegs (Modul) und durch Installationsnachweis der Einspeisesteckdose spätestens sechs Monate nach Installation des Balkonsolarmoduls.

Begründung

Um dem Klimawandel effektiv zu begegnen, brauchen wir die Energiewende. Mit Balkonsolaranlagen steht nun auch Mieter*innen und Kleingärtner*innen, denen normalerweise kein eigenes Dach zur Erzeugung von Sonnenenergie zur Verfügung steht, eine Option offen, um die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion in der Stadt zu unterstützen.

Damit sich mehr Menschen als bisher über die Produktion erneuerbarer Energien an der Ernergiewende beteiligen können, soll die Stadt Leverkusen für Mieter*innen und Kleingärtner*innen ein Förderprogramm mit pauschalem Zuschuss für den Anschluss mit einem Wieland-Stecker auf und setzt darüberhinaus auf einen finanziellen Anreiz – andere Kommunen fördern den Anschluss mit bis zu 200 Euro.

Die Installation solcher Anlagen hat neben den klimapolitschen Vorteilen auch einen Mobilisierungs- und damit einen Multiplikatoreneffekt, der so manchen veranlassen könnte, eine Anlage auch ohne Förderung zu installieren.

Quelle: https://buergerinfo-loerrach.de/getfile.php?id=329024&type=do

Beratungsfolge

Die Beratungsfolge ist dem RIS zu entnehmen. Der Antrag wurde mit Änderungen im Stadtrat angenommen.

Auszug aus der Niederschrift Ö der Ratssitzung vom 4.4.2022
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