Anfragen

Anfrage zur Sicherstellung der Versorgung von Kindern und Pflegebedürftigen

Trauriges Kind hinter verregneter Fensterscheibe
Trauriges Kind hinter verregneter Fensterscheibe

Gemeinsam mit Pirat Oliver Ding entstand folgende Anfrage der Ratsgruppe Die LINKE, die wir Euch nicht vorenthalten wollen:

Anfrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

im Laufe der Corona-Pandemie gab es Berichte über Familien, in denen beide Elternteile schwer an
Covid-19 erkrankt sind und sich dadurch nicht um ihre Kinder kümmern konnten. Ähnliches ist auch
bei der Betreuung schwerstpflegebedürftiger Angehöriger zu bedenken, insb. wenn diese nicht
aufgrund der individuellen Erkrankung in Prioritätsgruppe 2 eingestuft werden können oder insb.
wegen des noch bestehenden Mangels an Impfdosen noch keinen Impftermin haben erhalten
können. Dazu stellen sich Fragen:

  1. Hat die Stadt Leverkusen ein Konzept für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung
    möglicherweise selbst Corona-positiver Kinder von erkrankten Eltern, wenn beide Elternteile
    oder das alleinerziehende Elternteil so schwer akut oder langfristig an Covid-19 bzw.
    LongCovid erkrankt sind, dass diese sich nicht mehr selbst um ihre Kinder kümmern können?
  2. Hat die Stadt Leverkusen ein Konzept für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung
    möglicherweise selbst Corona-positiver schwerstpflegebedürftiger Angehöriger von
    erkrankten Pflegepersonen aus dem gleichen Haushalt, wenn diese so schwer akut oder
    langfristig an Covid-19 bzw. LongCovid erkrankt sind, dass diese sich nicht mehr selbst um
    ihre schwerstpflegebedürftigen Angehörigen kümmern können?
  3. Welche psychologische Betreuung steht für derart betroffene Kinder und Jugendliche bzw.
    schwerstpflegebedürftigen Angehörige zur Verfügung?
  4. Wie stellt die Stadt Leverkusen sicher, dass Familien und insb. den Kindern und Jugendlichen
    Anlaufstellen bekannt sind, um in diesen Fällen Hilfe zu erhalten?
  5. Haben in der Stadt Leverkusen bereits solche Situationen stattgefunden? Wenn ja, wie lange
    und wo waren die betroffenen Kinder jeweils in Fremdbetreuung bzw. wie lange waren die
    pflegebedürftigen Angehörigen in Verhinderungspflege?

Mit freundlichen Grüßen

Ratsfrau Gisela Kronenberg

Ratsherr Keneth Dietrich
DIE LINKE

Stellungnahme

Gerne dokumentieren wir die Antwort in der z.d.A. Rat Nr. 8 vom 12. August 2021, den der Medizinische Dienst, Soziales und Kinder und Jugend gemeinsam verfasst haben:

Zu 1.:
Der Fachbereich Kinder und Jugend kann Kinder in solchen Situationen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen innerhalb und außerhalb von Leverkusen unterbringen. Alle stationären Jugendhilfeeinrichtungen verfügen über Quarantäne-Möglichkeiten und können Kinder dort sowohl kurz- als auch langfristig unterbringen.

Zu 2.:
Die Sicherstellung der häuslichen Pflege gerät grundsätzlich und sehr häufig ins Wanken, wenn die Pflegeperson plötzlich erkrankt. Insbesondere, wenn noch keine weiteren Hilfen vorhanden sind. Im Falle einer Covid-19-Erkrankung unterstützt die Pflegeberatung der Stadt Leverkusen, um die Versorgung des Betroffenen sicher zu stellen.

Für eine erkrankte Pflegeperson besteht seitens der Pflegeberatung keine Unterbringungsmöglichkeit. Je nach Schwere und Ausmaß der Erkrankung gibt es die Möglichkeit, nach § 37 SGB V die sogenannte „Häusliche Krankenpflege“ verordnet zu bekommen. Diese kann z. B. eine Unterstützung im Haushalt und/oder bei der Körperpflege durch einen ambulanten Pflegedienst beinhalten.

Innerhalb des Haushalts sollten alle bekannten, möglichen und erdenklichen Maßnahmen ergriffen werden, um den Pflegebedürftigen vor Ansteckung zu schützen.

Die Pflegeberatung der Stadt Leverkusen hat eine Kooperationsvereinbarung mit den Pflegekassen der pronova BKK, der AOK Rheinland / Hamburg und Compass private Pflegeberatung. Die Sicherstellung der häuslichen Pflege erfolgt beratend und zugehend in enger Abstimmung.

Nach einer umfassenden Beurteilung der Gesamtsituation wird, unter Berücksichtigung
aller noch vorhandenen Ressourcen, der konkrete Hilfebedarf ermittelt und ein entsprechender individueller Versorgungsplan erstellt. Dies beinhaltet die Installation diverser Dienstleister und Anbieter, wie z.B. Mahlzeitendienst, Pflegedienst, Betreuungsdienst.
Zusätzlich erfolgt ggfs. die Vermittlung niederschwelliger Hilfsangebote wie ehrenamtliche Einkaufsdienste, telefonische Besuchsdienste, etc.
Sollte eine 24-Stunden-Versorgung nötig sein, unterstützt die städtische Pflegeberatung bei der Heimplatzsuche für eine Kurzzeitpflege oder vollstationäre Aufnahme. Es besteht zudem eine enge Vernetzung zu verschiedenen Institutionen im gesamten Stadtgebiet. Weiterhin erfolgt eine umfassende Beratung zu Leistungsansprüchen und ggfs. Begleitung zu möglichen Kostenträgern. Diese Unterstützung durch die Pflegeberatung erfolgt nicht pauschal anhand eines Konzeptes, sondern individuell auf den akuten Hilfebedarf abgestimmt. Auch im Falle einer Covid-19-Erkrankung unterstützt die städtische Pflegeberatung entsprechend des ermittelten Hilfebedarfs, unabhängig davon, ob es sich um eine zu pflegende Person oder um einen pflegenden Angehörigen handelt.

Zu 3.:
Die Stadt Leverkusen verfügt über drei psychologische Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche (eine städtische und zwei konfessionelle). Dort können Beratungen in allen Krisensituationen erfolgen, so auch im Kontext von Corona-Erkrankungen. Bei Schülerinnen und Schülern ist eine Beratung durch die Regionale Schulberatung (Schulpsychologischer Dienst) möglich.

Zu 4.:
Alle Informationen liegen den Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendärzten, den Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der Kinderklinik vor. Die Jugendhilfe in Leverkusen ist eng vernetzt, so dass Hilfesysteme schnell und unkompliziert miteinander kommunizieren, um den Betroffenen Hilfe anzubieten. Darüber hinaus gibt es Informationen auf der städtischen Homepage.

Zu 5.:
Es gab einen Fall eines betroffenen Elternteils, das zunächst mit dem Kind im Klinikum mit dem Verdacht einer Corona-Erkrankung, die sich nicht bestätigte, untergebracht worden war. Das Kind wurde anschließend für ca. 14 Tage in einer stationären Einrichtung bis zur Gesundung des Vaters untergebracht.

Medizinischer Dienst LEV in Verbindung mit Soziales und Kinder und Jugend

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