Anfragen

Anfrage zur Bildungsgerechtigkeit während der Corona-Krise

Leeres Klassenzimmer
Bild von Wokandapix auf Pixabay

Gemeinsam mit Pirat Oliver Ding entstand folgende Anfrage der Ratsgruppe Die LINKE, die wir Euch nicht vorenthalten wollen:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

infolge der Corona-Pandemie wurde gerade im Bereich von Kindern und Jugendlichen umfassendste Einschränkungen durchgesetzt und über mehrere Monate in wechselnder Intensität aufrecht erhalten. Da es gerade im Bereich der Bildung gravierende Einschnitte gab, stellt sich die Frage nach der Sicherstellung von Bildungsgerechtigkeit während der Corona-Krise. Es ist zu befürchten, dass Kinder infolge der Pandemie zurückgelassen werden bzw. durch den Distanzunterricht „durchs Raster“ fallen. In diesem Zusammenhang stellen sich uns daher folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Schulschwänzer:Innen im Vergleich zu den Vorjahren? Bitte zwischen unentschuldigter Nichtteilnahme in Präsenzphasen und während Distanzphasen differenzieren.
  2. Wie ermittelt die Stadtverwaltung Angaben zum nicht entschuldigen Fernbleiben vom Unterricht in diesen Phasen?
  3. Gibt es in Fällen, in denen SuS aufgrund der Umstellung des Unterrichtsangebots in ihrer Leistung ggf. versetzungsgefährdend abgerutscht sind, besondere Förderangebote?
  4. Hat sich die Zahl der Wiederholer:innen im Vergleich zu den vorpandemischen Jahren verändert?
  5. Wie oft wurde bei den Schuljahreswechseln im Sommer 2020 trotz gegenteiliger Empfehlung versetzt? Für den Fall, dass diese Anfrage erst nach den Sommerferien beantwortet wird, bitte auch entsprechende Zahlen für den Sommer 2021 angeben.
  6. Gab bzw. gibt es in Fällen, in denen SuS trotz gegenteiliger Empfehlung nicht versetzt wurden, im neuen Schuljahr besondere Förderungsangebote?
  7. Wie hat sich das Essensangebot in der Schule infolge der pandemiebedingten Einschränkungen bezogen auf Angebot, Umfang und Zeitpunkte verändert?
  8. Wie wurde die Übernahme der pandemiebedingten Aufwendungen bei der Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nach § 68 SGB II und § 142 SGX XII sowie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ des Landes Nordrhein-Westfalen in Leverkusen umgesetzt?
  9. Wie viele Schulen in Leverkusen haben im Rahmen des EU-Schulprogramms Obst und Gemüse SuS zum Verzehr nach Hause zur Verfügung gestellt? Bitte differenzieren Sie die Angaben danach, ob sich sie Schüler jeweils in Präsenz- oder Distanzphasen befanden.

Mit freundlichen Grüßen

Ratsfrau Gisela Kronenberg

Ratsherr Keneth Dietrich
DIE LINKE

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