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Piraten geben Rat: Mehr Kohle für die, die’s wirklich brauchen

Hartz IV

In unserer Reihe „Piraten geben Rat“ informieren wir heute über Möglichkeiten, a) den knappen Regelsatz von ALG II bei dezentraler Wasseraufbereitung aufzubessern sowie b) durch den Mobilpass Sparmöglichkeiten für die Nutzung des ÖPNV zu nutzen. Diese Informationen erhalten Sie auch über unseren Sozialflyer „Sozial ist, was Würde schafft“, der bei unseren Infoständen erhältlich ist.

Hartz IV: Monatlicher Mehrbedarf für Warmwasser

Wird Warmwasser in Hartz-IV-Haushalten dezentral aufbereitet, also mittels eines Durchlauferhitzers oder Warmwasserboilers, einer Gastherme etc., sind diese Kosten seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 nicht mehr im Regelbedarf enthalten. Stattdessen wurde zur Deckung der Kosten für die dezentrale Warmwassererzeugung ein Mehrbedarf eingeführt, der zusätzlich zur Regelleistung gezahlt wird.

Dieser Mehrbedarf kann auch noch rückwirkend für Januar bis Mai 2014 und für das komplette Jahr 2014 per formlosem Antrag geltend gemacht werden. Leider sind zahlreiche ALG-II-Empfänger von den Jobcentern nicht über ihren möglichen Mehrbedarfsanspruch informiert worden. Rückwirkend könnten hier also derzeit evtl. noch mehrere Hundert Euro Anspruch z.B. für eine Bedarfsgemeinschaft bestehen (siehe Tabelle).

Sozial ist, was Würde schafft
Sozial ist, was Würde schafft

Höhe des Mehrbedarfs

Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus dem maßgeblichen Regelbedarf nach § 20 SGB II sowie den dazugehörigen Prozentsätzen aus § 21 SGB II Abs. 7 SGB II, die vom Alter des Leistungsbeziehers abhängig sind und davon, ob es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

Demnach kann für die Warmwasserkosten eine Mehrbedarf-Pauschale in folgender Höhe beantragt werden (ausgehend vom Regelbedarf, ab 2014 – 391 Euro):

Regelbedarf Wer? Prozentsatz Pauschale
391 € Volljährige/ Alleinstehende 2,30% 8,99 € mtl.
353 € volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft 2,30% 8,12 € mtl.
313 € Volljährige unter 25 Jahren 2,30% 7,20 € mtl.
296 € Kinder 15 – 18 Jahre 1,40% 4,14 € mtl.
261 € Kinder 7 – 14 Jahre 1,20% 3,13 € mtl.
226 € Kinder 0 – 6 Jahre 0,80% 1,81 € mtl.

Voraussetzungen für den Zuschlag

Diesen Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasseraufbereitung können nur Hartz-IV-Leistungsempfänger erhalten, bei denen die Warmwasserkosten nicht bereits mit den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) abgedeckt sind. Es bedarf eines schriftlichen formlosen Antrags, bei dem auch eine Bescheinigung des Vermieters beigelegt ist, dass die Warmwasseraufbereitung in der Wohnung dezentral und nicht über die Zentralheizung erfolgt.

Mobilpass – Kostengünstige Monatskarten bzw. 4-Fahrten-Tickets im VRS

In Leverkusen können Bezugsberechtigte den kostenlosen Mobilpass bei folgenden Stellen bekommen, um damit ihre Tickets mit Rabatt kaufen zu können:

  • Fachbereich Soziales
    Miselohestraße 4, I. Etage
    Leverkusen-Opladen

    Öffnungszeiten:
    Montags bis Freitag: jeweils 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
    Mittwoch: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr (nur für Berufstätige)

  • Stadtteilbüro Rheindorf
    Königsberger Platz 21
    Leverkusen-Rheindorf

    Öffnungszeiten:
    Donnerstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Das Angebot, einen kostenlosen Mobilpass zu erhalten, gibt es für:

  • Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe von Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Der Mobilpass wird jeweils für die Berechtigungsdauer bis zum Monatsende, jedoch für maximal 6 Monate ausgestellt. Eine Monatskarte für Fahrten in der gesamten Stadt Leverkusen (Preisstufe 1a) kostet mit Mobilpass nur 26,70 Euro statt 64,30 Euro ohne Mobilpass. Eine Monatskarte für Fahrten in Leverkusen, Bergisch Gladbach und Köln (Preisstufe 2b) kostet mit Mobilpass nur 41,00 Euro statt 110,30 Euro.

Die Tickets können bei den Verkaufsstellen der Wupper-Sieg, teilweise bei den Busfahrern und auch an den Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn gekauft werden. Voraussetzung hierfür ist immer der Besitz eines aktuell gültigen Mobilpasses.

Anlaufstelle bei Problemen mit dem Jobcenter ist diese Informations- und Beratungsstelle

Außerdem können über die Aktion Wir Gehen Mit – Die Mitläufer e.V. Personen angefragt werden, die ALG-II-Empfänger beim Besuch im Jobcenter begleiten, um fachkundig zur Seite zu stehen und Probleme lösen.

Weitere nützliche Links:

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